Cathy Hummels gewinnt Prozess wegen Schleichwerbung

Zivilprozess gegen Cathy Hummels
Zivilprozess gegen Cathy HummelsAPA/dpa/Tobias Hase
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Weil sie auf Instagram Links zu Herstellern setzte, wurde Cathy Hummels verklagt. Nun ging sie siegreich aus dem Zivilprozess hervor - und erklärt: "Mein Account ist genau wie eine Frauenzeitschrift."

Die deutsche Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels hat einen Schleichwerbungsprozess vor dem Landgericht München siegreich überstanden. Die zuständige Kammer wies die Zivilklage des für Abmahnungen bekannten Verbands Sozialer Wettbewerb am Montag ab. Informierte Leser wüssten, dass Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Rhein. Insofern handle es sich auch nicht um unlautere Werbung.

Hummels hat auf Instagram mittlerweile 485.000 Follower. Allein aus dieser hohen Zahl geht nach Einschätzung der Kammer hervor, dass die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels auf ihrer Seite keine rein privaten Interessen verfolgt. Eine solche Zahl von Freunden "schafft kein Mensch", sagte Rhein.

"Kämpfe weiterhin für Transparenz"

Auf Insagram hat Hummels bereits auf das Urteil reagiert: „ Ich kämpfe weiter für Transparenz UND vor allem für Recht - eben dass WIR ("Influencer") das gleiche Recht zugesprochen bekommen wie Fernseh - und Printmedien. Mein Account ist genau wie eine Frauenzeitschrift mit allen ihren Facetten", so die Influencerin.

Im Münchner Fall warf der Verband Cathy Hummels unlautere Werbung in mehreren Fällen vor, weil sie auf ihrer Instagram-Seite Links zu Herstellern gesetzt hatte, ohne das als Reklame zu kennzeichnen. Hummels wehrte sich dagegen mit dem Argument, dass sie für die abgemahnten Beiträge kein Geld erhalten hatte. Echte Werbung hingegen kennzeichnet die ehemalige Moderatorin mit dem Hinweis "Bezahlte Partnerschaft".

Rechtslage noch nicht geklärt

Das Urteil bedeutet keine Klärung der Rechtslage, ob sogenannte Influencer überhaupt noch Dinge anpreisen dürfen, ohne das als Reklame zu kennzeichnen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, außerdem hat der in Berlin ansässige Verein mehrere Influencerinnen abgemahnt. Eine parallele Klage gegen die Fitness-Bloggerin Pamela Reif vor dem Landgericht Karlsruhe hat der Verband gewonnen. Eine obergerichtliche Entscheidung gibt es noch nicht.

(APA/Red.)

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