EuGH kippt arbeitsrechtliche Sanktionen für Baustelle in der Steiermark

Der Europäische Gerichtshof hat hohe Geldstrafen gekippt, die in der Steiermark gegen ein kroatisches Bauunternehmen wegen fehlender Lohnunterlagen und Beschäftigungsbewilligungen verhängt worden sind.

Die Sanktionen gingen über die Grenzen dessen hinaus, was zur Gewährleistung der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen erforderlich sei, urteilten die EU-Richter am Donnerstag. Bei einer Baustellenkontrolle im Zellstoffwerk Pöls, wo 2014 bei einem Kesselschaden große Teile des Laugenkessels zerstört wurden, hatte die Finanzpolizei festgestellt, dass für die dort eingesetzten Arbeitnehmer des kroatischen Unternehmens weder die erforderlichen Beschäftigungsbewilligungen noch die erforderlichen Lohnunterlagen vorlagen.

Die Bezirkshauptmannschaft Murtal belegte den Geschäftsführer des kroatischen Unternehmens Brodmont, das dem österreichischen Anlagenbauer Andritz kurzfristig für Arbeiten an einer Kesselanlage mehr als 200 Arbeitnehmer überließ, mit einer Buße von über 3 Millionen Euro. Außerdem hat die Bezirkshauptmannschaft gegen jedes der vier Vorstandsmitglieder von Andritz Geldstrafen von 2,6 Millionen  und 2,4 Millionen Euro verhängt.

Im Fall ihrer Uneinbringlichkeit sollten diese Geldstrafen in mehrjährige Haftstrafen umgewandelt werden. Die Betroffenen erhoben gegen die Bescheide Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht Steiermark, das die Fälle (C-64/18, C-140/18, C-146/18 und C-148/18) an den EuGH verwies.

(APA)

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