Euro-Rettungsschirm verstößt gegen EU-Recht

The Soyuz space capsule under a parachute flies before the landing in northern Kazakstan Friday, Sept
The Soyuz space capsule under a parachute flies before the landing in northern Kazakstan Friday, Sept(c) AP (Misha Japaridze)
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Das Rettungspaket für den Euro sei nicht zeitlich befristet und verstößt daher gegen das deutsche Grundgesetz und gegen EU-Recht, wie eine Studie ergibt. Außerdem gebe es keine Höchstgrenze für Staatsanleihen.

Der von der Europäischen Union beschlossene Euro-Rettungsschirm verstößt einer Studie zufolge gegen das deutsche Grundgesetz und EU-Recht. Zudem sei die Öffentlichkeit über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht worden, heißt es in der vom Freiburger Centrum für Europäische Politik (CEP) angefertigten Studie, wie die Tageszeitung "Die Welt" am Montag berichtete. Anders als behauptet sei der sogenannte Europäische Finanzierungsmechanismus beispielsweise nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern "zeitlich unbefristet installiert", zitiert die Zeitung aus der Studie.

Mehr als 60 Mrd. Euro Anleihen erlaubt

"In der Öffentlichkeit wurde verbreitet, dass die EU maximal 60 Mrd. Euro an Anleihen aufnehmen darf. In der Verordnung findet sich eine entsprechende Regelung jedoch nicht", heißt es in der Studie weiter. Das Gleiche gelte für die Befristung auf drei Jahre. Einen Bruch von EU-Recht stelle der Rettungsschirm auch deshalb dar, weil das Europäische Parlament dem Beschluss hätte zustimmen müssen. "Die Verordnung erfüllt damit nicht die vom EU-Recht gestellten formellen Voraussetzungen." Grundsätzlich gelte zudem, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um einen Beistand für einen Euro-Staat zu finanzieren. Auch die vom Verfassungsgericht verlangte Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat sei unzureichend gewesen.

Beim deutschen Bundesverfassungsgericht sind bereits mehrere Klagen gegen den Rettungsschirm anhängig.

(Ag. )

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