Suspendierter Betriebsrat darf Dienst-Kfz behalten

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Ein Betriebsrat stritt nach Ausspruch seiner Entlassung um sein Handy und Dienstfahrzeug. Mit Erfolg.

Wien. Die Österreichische Post AG entließ im März vergangenen Jahres ein Mitglied des Betriebsrates. Der Betriebsrat war, um sein Mandat erfüllen zu können, dienstfreigestellt. Betriebsräte genießen nach österreichischem Recht einen besonderen Entlassungsschutz. Sie können nur aus gravierenden Gründen entlassen werden. Überdies ist die Entlassung eines Betriebsrats nur rechtswirksam, wenn das Gericht der Entlassung im Nachhinein ausdrücklich zustimmt.

Die Österreichische Post AG begründete die Entlassung damit, dass besagter Betriebsrat anonym Postsendungen an hunderte Mitarbeiter geschickt habe, in denen er gegen die Personalausschussvorsitzende (sie gehörte einer anderen Fraktion an), den Vorsitzenden des Zentralausschusses und seinen Arbeitgeber erhebliche Ehrverletzungen ausgesprochen und ihnen auch gleich strafbare Handlungen unterstellt hat. Überdies habe er Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verraten.


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