Arbeiterkammer klagt Single-Börsen

Partnervermittlung: Automatische Vertragsverlängerung kostet Kunden Geld.

Linz. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) haben zwei Verbandsklagen gegen Single-Börsen im Internet angestrengt. Dabei gehe es um Fallstricke bei der automatischen Vertragsverlängerung sowie beim Wertersatz nach erklärtem Rücktritt, so die AK OÖ. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von drei überprüften Partner-Vermittlern fanden die Konsumentenschützer eine automatische Vertragsverlängerung um jeweils zwölf Monate, auch wenn ursprünglich ein Vertrag für nur sechs Monate abgeschlossen wurde. Das kann teuer werden, wenn die Kündigungsfrist übersehen wird. Die Konsumentenschützer haben gegen den Betreiber von zwei Plattformen ein Verbandsverfahren eingeleitet, weil ihrer Meinung nach den Erfordernissen für eine wirksame automatische Vertragsverlängerung nicht entsprochen wird. Denn nach dem Konsumentenschutzgesetz reiche es nicht aus, dass diese bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Außerdem müssten die Partnersuchenden rechtzeitig vor der Verlängerung eines Vertrages einen gesonderten Hinweis erhalten, der ihnen die Situation – kostenpflichtige Vertragsverlängerung bei Nichtkündigung – klar macht.

Rücktritt wird erschwert

Ebenfalls gerichtlich gehen die Konsumentenschützer gegen einen ihrer Meinung nach zu hohen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen bei einem Rücktritt vor, auch wenn darauf bereits bei Vertragsabschluss hingewiesen werde. Die betroffenen Kunden werden laut AK mit Forderungen bis zu drei Viertel des Gesamtpreises konfrontiert.

Auf ihre Kritik stößt auch, dass bei allen drei geprüften Anbietern zwar ein Vertragsabschluss online direkt auf der Website, dort aber nicht ein Rücktritt beziehungsweise eine Kündigung des kostenpflichtigen Profils möglich ist. Dies muss in Textform – E-Mail, Brief oder Telefax – erfolgen. Das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsformular stellt lediglich einer der Betreiber mit den übermittelten Unterlagen zur Verfügung. Bei den beiden anderen ist es nur über einen Link abrufbar. Das ist nach Ansicht der Konsumentenschützer nicht ausreichend. Es müsste auf Papier oder per E-Mail ausgefolgt werden. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.02.2017)


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