Festplattenabgabe: OGH bestätigt Zahlungspflicht von Amazon

Bloomberg
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Entscheidung des Oberstern Gerichtshof: Die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana gewinnt den jahrelangen Rechtsstreit mit Amazon.

Die lang erwartete Entscheidung im Rechtsstreit um die sogenannte Festplattenabgabe wurde getroffen – zu Gunsten der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana. Laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) entspricht eine Abgabe für nach Österreich gelieferte Speichermedien dem EU-Recht. Damit ist der Online-Händler Amazon, der sich gegen die Festplattenabgabe gewehrt hat, verpflichtet zu zahlen. Der US-Internetriese wurde bereits 2007 von der Austro Mechana verklagt, weil er sich weigerte zu zahlen.

Amazon sah in der Festplattenabgabe einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot - die Verwertungsgesellschaften fördern mit den Einnahmen nämlich in Österreich tätige Künstler. In einem Verfahren gegen mehrere Gesellschaften des Amazon-Konzerns traf der Oberste Gerichtshof nun nach einer Vorabentscheidung des EuGH die abschließende Entscheidung: „Der Hersteller oder Importeur ist zur Zahlung verpflichtet, wenn er an einen Wiederverkäufer oder einen privaten Endnutzer liefert; keine Zahlungspflicht besteht demgegenüber bei einer Lieferung an nicht private Endnutzer“, so der OGH.

Die Austro Mechana erwartet, dass Amazon den Betrag in zweistelliger Millionenhöhe in den kommenden drei Jahren überweisen wird. "Wir sind sehr froh, endlich Klarheit und Rechtssicherheit für die Kunstschaffenden erhalten zu haben. Der OGH hat eine richtige Entscheidung getroffen und die Zahlungspflicht eines multiterritorialen Konzerns bestätigt, der sich seit über 10 Jahren seiner Pflichten nach österreichischem und europäischem Recht zu entziehen versucht hat", zeigt sich die Verwertungsgesellschaft in einer Presseaussendung erleichtert.

(Red.)

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