Bankenverbünde: Drohen Mehrkosten für Banken und Kunden?

Umsatzsteuer. Für Zusammenschlüsse im Versicherungs- und Bankenbereich könnte die Steuerbefreiung fallen – je nachdem, wie der EuGH in Fällen aus Polen und Deutschland entscheidet. Für Spannung ist gesorgt – denn die Generalanwälte vertreten konträre Rechtsstandpunkte.

Zwei gleichzeitig anhängige Streitfälle, zwei Generalanwälte, zwei diametral entgegengesetzte Rechtsansichten: Bei Banken, Versicherungen und Pensionskassen liegen die Nerven blank. Je nachdem, welcher Ansicht sich der EuGH anschließt, könnten auf etliche Institute, auch in Österreich, beträchtliche Mehrkosten zukommen. Und damit indirekt auf deren Kunden, denn auf diese würde die Belastung wohl letztlich abgewälzt.

Konkret geht es um Unternehmen, die Konzernen oder Verbünden angehören und Dienstleistungen von gemeinsamen Gesellschaften zukaufen, etwa im IT-Bereich. Darf im Rahmen solcher Zusammenschlüsse ohne Mehrwertsteuer fakturiert werden oder besteht Umsatzsteuerpflicht – das ist die Frage, über die der EuGH zu befinden hat. In Österreich gilt für Zusammenschlüsse von Banken, Versicherungen und Pensionskassen derzeit eine Steuerbefreiung. Sollte sich das als unionsrechtswidrig herausstellen, beträfe das zum Beispiel Dienstleistungen, die innerhalb des Sparkassen- oder Raiffeisenverbundes von gemeinsamen Dienstleistern erbracht werden.

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