Umfahrung Schützen: Weiterbetrieb wird zum Vabanquespiel

Straßensperre
Straßensperre APA/HERBERT PFARRHOFER
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Ein wasserrechtliches Gutachten bescheinigt dem Projekt gravierende Mängel. Experten streiten, ob die Straße überhaupt noch bewilligungsfähig ist - wenn nicht, müsste sie gesperrt werden. In der Gerichtsverhandlung am Mittwoch blieb diese Frage offen.

"Ein teures Happy End", titelte die "Presse" Anfang Mai. Aus heutiger Sicht zeigt sich: Teuer stimmt noch. Das Happy End ist aber alles andere als sicher.

Es geht um die umstrittene Umfahrung Schützen im Burgenland. Zur Erinnerung: Das Land Burgenland hat sie ohne Umweltverträglichkeitsprüfung gebaut, die Grundeigentümer wurden für die Trasse enteignet, die Enteignungsbescheide später gerichtlich gekippt. Man stritt weiter, heuer kam dann das Aufatmen. Das Land einigte sich mit den Grundeigentümern auf Ablösen für ihre Grundstücke und auf Umweltauflagen.

Und bei eben diesen spießt es sich jetzt. Und zwar so sehr, dass wieder einmal der Weiterbetrieb der längst eröffneten Straße in Frage steht. Es gibt für sie nämlich bis heute keine rechtskräftige wasserrechtliche Bewilligung.

Gestern, Mittwoch, traf man sich deshalb wieder vor Gericht. Konkret vor dem Landesverwaltungsgericht in Eisenstadt. Vor allem ging es um ein von diesem in Auftrag gegebenes wasserrechtliches Gutachten. Es liegt der "Presse" vor, und es hat Sprengkraft. Laut dem Sachverständigen Hans Kupfersberger drohen nämlich beachtliche Umweltgefährdungen durch die Straße. Und zwar wegen Planungsmängeln, die nicht ohne weiteres im Nachhinein behebbar sind. 

Überschwemmungen drohen

Durch das von der Straße abfließende Regenwasser drohe ein Rückstau, der zu Ausuferungen führen könne, heißt es da zum Beispiel. Vereinfacht gesagt, bei Hochwasser würden bestimmte Anrainergrundstücke überschwemmt.

Zudem sei bei drei Vorflutgräben der Durchfluss zu gering. Wird im Winter Salz gestreut, könnte demnach durch das cloridbelastete Straßenabwasser der Schwellenwert für Chlorid in Oberflächengewässern überschritten werden. Alternativen für die Ableitung des Wassers seien gar nicht geprüft worden, kritisiert das Gutachten weiters.

Was bedeutet das konkret? Das wasserrechtliche Verfahren wird sich wohl noch länger hinziehen, weitere Untersuchungen werden nötig sein. Aber das ist noch nicht alles: Die brisante Frage, die sich auftut, ist, ob das Projekt jetzt überhaupt noch bewilligungsfähig ist. Das sei derzeit nicht der Fall, meinen die Rechtsvertreter der Grundeigentümer. Seitens des Landes sieht man es anders: Ja, es gebe offene Fragen, die Bewilligungsfähigkeit sei jedoch nach wie vor gegeben.

Zurück an den Start?

Dahinter steckt eine rechtliche Grundsatzfrage: Inwieweit darf ein Projekt in einem laufenden Verfahren noch abgeändert werden? Größere bauliche Maßnahmen, die nötig werden, um die Umweltgefährdungen in den Griff zu bekommen, könnten diesen Rahmen sprengen. Das Gericht müsste dann die Bewilligung endgültig versagen, das Land könnte das Projekt nur noch neu einreichen. Bis zum rechtskräftigem Abschluss dieses neuen Verfahrens wäre die Straße, wie es im Juristendeutsch heißt, "konsenslos". Und ein Weiterbetrieb rechtlich kaum möglich. Nebenbei bemerkt, hängt nun auch der Vergleich mit den Grundeigentümern wieder völlig in der Luft.

Der Weiterbetrieb ist zudem auch jetzt schon ein Vabanquespiel für das Land. Dass die Straße überhaupt befahren werden darf, obwohl die wasserrechtliche Bewilligung fehlt, gelang nämlich nur durch einen juristischen Kniff: Das Gericht hatte den Beschwerden gegen den erstinstanzlichen Bewilligungsbescheid kurzerhand die aufschiebende Wirkung aberkannt. Und zwar mit der Begründung, der Betrieb der Straße liege im öffentlichen Interesse, es bestehe sogar Gefahr im Verzug - und es gebe andererseits "keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Oberflächen- und Grundwasser oder durch Hochwasser". 

Letzteres ist nun nicht mehr haltbar, das Gerichtsgutachten hat es widerlegt. Juristen meinen, das Gericht müsste seine Entscheidung über die aufschiebende Wirkung spätestens jetzt revidieren. Andernfalls drohen massive Haftungsfolgen, sollte es im Zuge des Weiterbetriebs tatsächlich zu Schäden kommen.

In der gestrigen Verhandlung wurde darüber jedoch nicht entschieden. Die Richterin ließ diese Frage offen - und ging damit, wie Kenner der Materie meinen, ein beachtliches Risiko ein. Ebenfalls ungeklärt blieb übrigens auch, ob dem Umweltdachverband in dem Verfahren Parteistellung zukommt. Er pocht darauf - über seinen Antrag auf Akteneinsicht wurde jedoch ebenfalls immer noch nicht abgesprochen.  

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