SPÖ hat Antrag für Gruppenklagen eingebracht

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NATIONALRAT: PLENARSAALAPA/ROLAND SCHLAGER
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Ein Initiativantrag wurde im Justizausschuss eingebracht, da "die herkömmlichen Möglichkeiten des österreichischen Zivilprozessrechts zur Bewältigung von Massenverfahren nicht ausreichen".

Im Gefolge des Diesel-Skandals würde die SPÖ gerne Gruppenklagen ermöglichen, damit Konsumenten gleichartige Ansprüche gemeinsam vor Gericht durchfechten können. Notfalls wollen die Sozialdemokraten eine Umsetzung ohne die ÖVP. Nun hat die SPÖ jedenfalls einen Initiativantrag auf ein Gruppenverfahrensgesetz zur besseren Abwicklung von Massenschäden in den Justizausschuss eingebracht.

"Die herkömmlichen Möglichkeiten des österreichischen Zivilprozessrechts reichen zur Bewältigung von Massenverfahren nicht aus", zitiert die Parlamentskorrespondenz am Donnerstag die beiden SPÖ-Abgeordneten Johannes Jarolim und Angela Lueger. Der Gesetzesvorschlag baut demnach in weiten Teilen auf dem bereits verhandelten Reformentwürfen der Jahre 2007 und 2008 auf und berücksichtigt zudem die zwischenzeitig gemachten zahlreichen Erfahrungen aus der Praxis in der Abwicklung von Massenschäden.

Ab zehn Personen

So ist laut Parlamentskorrespondenz der Anwendungsbereich wie ihn der Antrag vorsieht breit gestaltet und beschränkt die Verfahren nicht mehr allein auf Ansprüche von Verbrauchern. Ein niederschwelliger Zugang zum Gruppenverfahren soll die Einleitung des Verfahrens bereits dann ermöglichen, wenn mindestens zehn Personen Ansprüche geltend machen, die gleiche Tat- oder Rechtsfragen aufwerfen. Gruppenverfahren entfalten zudem keine Sperrwirkung gegenüber Individualverfahren.

Der SPÖ-Antrag enthält auch Bestimmungen über sogenannte Musterverfahren zur Klärung strittiger Rechtsfragen, die für eine große Zahl von Ansprüchen von Bedeutung sein können. Teil der Initiative der Sozialdemokraten ist auch eine Neuregelung der Gewinnabschöpfung im Konsumentenschutzgesetz für vergleichsweise niedrige Schäden, bei denen kein Anreiz für eine individuelle Rechtsverfolgung besteht. Aus generalpräventiven Erwägungen sei sicherzustellen, dass sich rechtswidriges Verhalten auch in jenen Bereichen nicht lohnt, wo Lenkungs- und Kompensationsfunktionen des Haftungsrechts versagen, heißt es dazu in der Begründung des Antrags.

(APA)

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