Geldwäscheprävention: Neue Meldepflicht für Firmen

Geldkoffer mit Schwarzgeld - suitcase with money
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Ab 15. Jänner müssen Gesellschaften ihre wirtschaftlichen Eigentümer melden. Das kann herausfordernd werden.

Ab Mitte Jänner müssen heimische Firmen, die als Gesellschaft konstruiert sind, ihre wirtschaftlichen Eigentümer an ein zentrales Register melden. Vorgeschrieben wird das durch ein neues Gesetz, das am 15. Jänner in Kraft tritt (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, WiEReG). Dieses setzt – mit gewisser Verspätung – Vorgaben der 4. EU-Geldwäscherichtlinie um.

Betroffen sind Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen und weitere Rechtsträger mit Sitz in Österreich, ebenso Trusts, die vom Inland aus verwaltet werden. Sie müssen bis 1. Juni 2018 ihre wirtschaftlich Berechtigten an die Statistik Austria melden. Nur in Ausnahmefällen, in denen die Daten direkt aus dem Firmenbuch oder Vereinsregister übernommen werden können, entfällt die Meldepflicht (etwa bei GmbH, bei denen alle Gesellschafter natürliche Personen sind).

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