Müssen von der Niki-Pleite betroffene Fluggäste um ihr Gehalt bangen?
Durch die Niki-Pleite sind etliche Flugpassagiere im Ausland gestrandet, für so manchen bedeutete das eine unfreiwillige „Urlaubsverlängerung“. Für Arbeitnehmer stellt sich da die Frage: Wie wirkt sich eine solche ungeplante Abwesenheit vom Arbeitsplatz aus? Muss man für diese Zeit um die Bezahlung bangen? Oder nachträglich Urlaub oder Zeitausgleich nehmen – vielleicht sogar einen Urlaubsvorgriff auf das nächste Jahr?
Grundsätzlich sei ein Vorfall wie dieser ein Dienstverhinderungsgrund, sagt Irene Holzbauer, Arbeitsrechtsexpertin bei der AK Wien. Bleibt man aus einem wichtigen Grund – und ohne eigenes Verschulden – für relativ kurze Zeit dem Arbeitsplatz fern, hat man trotzdem Anspruch auf das volle Monatsentgelt. Dafür Urlaubstage opfern oder die Zeit einarbeiten muss man nicht.