Grippeimpfung der Woche

Grippeimpfung im Unternehmen hatte unangenehme Folgen

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Viele Arbeitgeber laden auch hierzulande ihre Mitarbeiter alle Jahre wieder zur kostenlosen Grippeschutzimpfungen ein – und hoffen mit diesem Service die Krankenstände in der Winterzeit zu reduzieren.

Dieses Anbot machte auch ein Herzzentrum in Deutschland seiner Belegschaft – und handelte sich auf diesem Wege einen langwierigen Rechtsstreit mit einer Angestellten ein.

Das Herzzentrum hatte eine freiberuflich tätige Ärztin als Betriebsärztin beauftragt, die Impfaktion durchzuführen. So bekam in einer Mittagspause auch besagte Angestellte ihre Injektion von der Betriebsärztin. Doch schon wenige Stunden nach der Grippeimpfung ging es der Frau gar nicht gut. Sie klagte über starke Schmerzen und erhebliche Bewegungseinschränkungen im Bereich der Halswirbelsäule.

All diese Nebenwirkungen fand sie zu ihrem Erstaunen auch in dem Beipackzettel des Grippeimpfstoffs beschrieben. Dass sie die Betriebsärztin genau darüber nicht aufgeklärt hatte, empörte sie und veranlasste sie, wohlgemerkt nicht die Ärztin, sondern ihren Arbeitgeber auf Schadenersatz zu klagen. Denn: Wäre sie nur umfassend informiert worden, niemals hätte sie die Influenzaimpfung vornehmen lassen – und niemals einen Impfschaden erlitten. Dafür habe ihr Arbeitgeber zu haften, schließlich habe er ja die Medizinerin beauftragt.

Der Rechtsstreit zog sich durch alle Instanzen. Und das Bundesarbeitsgericht kam nun mitten in der Grippe-Hochsaison zu folgendem Schluss: Das Herzzentrum hat nicht für den Impfschaden seiner (mittlerweile ehemaligen) Mitarbeiterin zu haften. Der Arbeitgeber war nämlich nicht zur Aufklärung verpflichtet. Diese Pflicht habe die beauftragte Ärztin getroffen. Sollte sie verabsäumt haben, aufzuklären, muss sich das aber nicht der Arbeitgeber zurechnen lassen, so das Gericht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.01.2018)

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