Erst eine Prämienfreistellung, dann ein Rückkauf der Lebensversicherung: In finanziellen Notlagen ist das kein seltenes Szenario. Laut Verwaltungsgerichtshof droht dabei jedoch eine saftige Nachversteuerung.
Wien. Aus einer Lebensversicherung vorzeitig auszusteigen, ist auch jetzt schon in vielen Fällen ein Verlustgeschäft. Man muss damit rechnen, dass man weniger herausbekommt, als man bisher einbezahlt hat. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) dürfte diese Problematik – zumindest vorerst – weiter verschärfen: Laut dem Höchstgericht droht nun oft auch eine saftige Steuernachzahlung.
Es geht um Versicherungen, bei denen zuerst eine Prämienfreistellung und in weiterer Folge ein Rückkauf erfolgt ist. Nötig wird so etwas meist, wenn man in eine finanzielle Notlage gerät, etwa nach einem Jobverlust: Zuerst kann man sich die Prämienzahlungen nicht mehr leisten, dann muss man auf das bisher angesparte Geld zurückgreifen.