Wann kann sich ein Unternehmer auf Geschäftsgeheimnisse berufen? Was gilt künftig für Videoüberwachung? Und wie ist das wirklich mit Werbemails und Newslettern?
Wien. Am kommenden Freitag, dem 25. Mai, ist es so weit: Die Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft. Dass es nun tatsächlich ernst wird, merkt man im Alltag vor allem an einer Vielzahl von Firmenmails, in denen man gebeten wird, der weiteren Zusendung von Informationen zuzustimmen. Muss das wirklich sein?, fragt man sich, wenn man zum x-ten Mal auf „Zustimmen“ oder „Ablehnen“ geklickt oder Newsletter, die man wirklich möchte, neu angefordert hat.
So viel vorweg: Nicht alle dieser Mails müssten wirklich sein, Firmen schießen da zum Teil übers Ziel. Es gibt aber noch viele weitere Fragen, die sich Unternehmen und Verbraucher jetzt stellen. Hier die Antworten auf einige davon, die in der Praxis wichtig sind, aber noch nicht allzu intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert wurden.