Neue Regeln für ab Juli gebuchte Pauschalreisen

Symbolbild.
Symbolbild. (c) imago stock&people (imago stock&people)
  • Drucken

Gesetz soll neuen Buchungsformen Rechnung tragen.

Wien. Ab 1. Juli gelten in Österreich neue Regeln für Pauschalreisen. Das Pauschalreisegesetz (PRG) betrifft Verträge, die ab diesem Stichtag abgeschlossen werden – ein bereits gebuchter Urlaub ist noch nicht davon erfasst.

Das neue Gesetz definiert unter anderem genauer, wann eine Reise als Pauschalreise gilt. Wichtig ist das wegen der spezifischen Rechte, die Kunden gegenüber Reiseveranstaltern zustehen, und wegen des bei Pauschalreisen geltenden Insolvenzschutzes. Wie bisher muss es sich um ein Paket aus mindestens zwei Reiseleistungen handeln. Klargestellt wird nun aber, was darunter fällt: Beförderung und Unterbringung einer Person, Kfz-Vermietung sowie „jede andere touristische Leistung“, wenn sie ein wesentlicher Bestandteil der Reise ist. Auch individuell zusammengestellte Pakete sind miterfasst. Und z. B. auch „Click-through-Buchungen“, bei denen der Kunde über ein verbundenes Online-Buchungssystem innerhalb von 24 Stunden Leistungen mehrerer Anbieter bucht.

Die neuen Regeln sollen „dem digitalen Zeitalter und seinen neuen Buchungsformen Rechnung tragen“, heißt es dazu beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich. Ziel sei es, den Schutz für Urlauber umfassender und moderner zu gestalten. „Das sorgt allerdings auch für mehr Komplexität.“

Kreuzfahrten gelten übrigens laut Verbraucherzentrum immer als Pauschalreisen, weil sie Beförderung und Unterbringung kombinieren. Eine nächtliche Überfahrt mit einer Fähre aber nicht: Die Unterbringung sei hier kein wesentlicher Vertragsbestandteil. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.06.2018)

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.