Novelle: Geschäftsgeheimnisschutz wird anspruchsvoller

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Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird neu geregelt. Für Unternehmen bringt das einige Verbesserungen, aber auch mehr Aufwand – und schon wieder neue Dokumentationspflichten.

Wien. Kurz nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzbestimmungen müssen sich Unternehmen schon wieder auf eine Neuregelung einstellen. Es geht um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, von firmeninternem Know-how bis zu Kundenlisten. Die Novelle basiert auf einer EU-Richtlinie, die bis 6. Juni hätte umgesetzt werden sollen (2016/943/EU). Neben Österreich sind freilich auch viele andere EU-Länder damit in Verzug.

Der Gesetzesentwurf ist noch bis 27. Juli in Begutachtung. Geplant ist, den Geheimnisschutz im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu regeln. Wobei es erstmals eine Definition dafür gibt, was überhaupt als Geschäftsgeheimnis gilt: Es muss sich dabei um eine Information handeln, die geheim ist – also dem relevanten Personenkreis weder allgemein bekannt noch ohne Weiteres zugänglich. Und die, wie es weiter heißt, „von wirtschaftlichem Wert ist, weil sie geheim ist“. Drittens muss sie – und spätestens da wird es für die Unternehmen heikel – Gegenstand von „den Umständen entsprechenden, angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ jener Person sein, die darüber rechtmäßig verfügt.

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