Uber blitzt bei Oberlandesgericht Wien ab

TAXLER-DEMO GEGEN UBER IN WIEN
TAXLER-DEMO GEGEN UBER IN WIENAPA/EXPA/MICHAEL GRUBER
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Die Wiener Taxler erzielen einen Etappenerfolg. Die Einstweilige Verfügung vom April wurde als rechtens bestätigt.

Der Streit der Wiener Taxler gegen den Fahrdienstanbieter Uber geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat nun die Einstweilige Verfügung (EV) des Handelsgerichts, die Ende April verhängt wurde, bestätigt. Das US-Unternehmen kann gegen diese Entscheidung nur noch den OGH anrufen. (GZ. 3 R 32/18z)

"Dies ist nunmehr schon die dritte Entscheidung des OLG Wien, die darlegt, dass das Verhalten von Uber und den angeschlossenen Mietwagen rechtswidrig ist", hieß es am Montag von den Anwälten der Funkzentrale Taxi 40100, die Uber vor Gericht gezerrt hat.

"Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben", so die Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH. Entscheidungen gibt es dazu noch keine, jedoch habe der OGH vergangene Woche festgestellt, dass diese von österreichischen Gerichten gefällt werden müssten.

(APA)

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