Rundumschutz für Whistleblower

(c) Marin Goleminov
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Nur wenn Whistleblower geschützt werden, lassen sich Skandale aufdecken, sagt die Kommission. Doch die geplanten Regelungen gehen vielen zu weit.

Wien.Whistleblower spielen bei der Aufdeckung von Verbrechen eine wichtige Rolle. Es könnten noch viel mehr Diesel- und Watergates, Lux Leaks und NSA-Affären aufgedeckt werden, wenn Hinweisgeber besser vor Repressalien geschützt wären. So wie es dem US-Amerikaner Ed Snowden ergangen ist, sollte es keinem anderen ergehen, findet die EU-Kommission. Sie hat deshalb im Frühjahr 2018 eine neue Whistleblower-Richtlinie publiziert, die nach derzeitigem Plan bis Mai 2021 national umgesetzt werden soll. Unionsweit werden dann die selben Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgebern gelten. So der Plan. Ein Überblick über die geplanten Neuerungen:


• Die Richtlinie definiert, wer überhaupt ein Hinweisgeber ist: Das ist jeder, der interne Informationen über EU-Rechtsverstöße offenlegt, die der Gesellschaft schaden können.
• Von der Richtlinie werden nicht nur große Unternehmen, sondern alle mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von zehn Mio. Euro erfasst.
• Künftig sollen Hinweisgeber drei Kanäle haben, Verstöße zu melden. Zuallererst haben Unternehmen und Behörden vertrauenswürdige Kommunikationswege zu schaffen, damit der Whistleblower Rechtsbrüche intern anprangern kann. Reagiert das Unternehmen darauf nicht, können sich Hinweisgeber in einem zweiten Schritt an eine nationale Behörde wenden. Hilft das auch nicht, handelt der Whistleblower legal, wenn er an die Öffentlichkeit geht, um sie von Verstößen in Kenntnis zu setzen.
• Hat sich der Hinweisgeber an dieses Prozedere gehalten, soll er vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wie etwa Kündigung oder Zurückstufungen geschützt sein. Hat sein Handeln dennoch negative Folgen für ihn, muss das Unternehmen beweisen, dass es sich um keine Vergeltung gehandelt hat.


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