Finanzpolizei auf Irrwegen?

Gilbert Novy
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Die Finanzpolizei soll Sozial-, Steuerbetrug und Verstöße gegen das Arbeitsrecht ahnden. Dabei scheint sie allerdings teilweise allzu ambitioniert vorzugehen. Ein Beispiel.

Wien. Die Finanzpolizei ist für vieles zuständig, auch dafür, Verstöße im Zusammenhang mit nationaler und internationaler Arbeitskräfteüberlassung aufzudecken. Dass sie dabei manchmal übers Ziel schießt, keine Kosten scheut und das Geld des Steuerzahlers allzu leichtfertig auszugeben scheint, zeigt folgender Fall.

Ein in Polen ansässiges Unternehmen erbringt europaweit Inventurdienstleistungen. Dafür bringt es polnische Mitarbeiter zu den jeweiligen Kunden. So geschah es auch im Herbst 2016. Während die polnischen Mitarbeiter in diversen Fachmärkten in Österreich tätig waren, erfolgten dort Kontrollen der Finanzpolizei. Dabei überprüfte sie unter anderem die Meldepflichten. Erbringen nämlich EU-Ausländer gewerbliche Dienstleistungen in Österreich, kann das im Wege einer Entsendung oder einer Arbeitskräfteüberlassung geschehen. In beiden Fällen muss zuvor eine Meldung an die Zentrale Koordinationsstelle erstattet werden. Verabsäumt das ausländische Unternehmen die korrekte Meldung, begeht es einen Verwaltungsstraftatbestand.

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