Dieselskandal: Porsche hat zu spät gewarnt

Die Porsche Holding zahlt Anlegern Schadenersatz.

Stuttgart. Das Landgericht Stuttgart hat in einem ersten Urteil über eine Anlegerklage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal den VW-Großaktionär Porsche SE zu Schadenersatz verurteilt. Wie zwei Anwaltskanzleien von klagenden Aktionären am Mittwoch erklärten, habe die Holding nach Auffassung des Gerichts den Kapitalmarkt zu spät und damit fehlerhaft über die Folgen des Dieselskandals informiert.

Die Kanzlei Nieding + Barth erstritt demnach 3,2 Mio. Euro für den Pensionsfonds der britischen Stadt Wolverhampton. Den von der Partnerkanzlei Tilp vertretenen Anlegern wurden 44Mio. Euro zugesprochen. Die Holding habe gegen Publizitätspflichten verstoßen, teilte Richter Fabian Reuschle am Mittwoch mit. Der frühere VW-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn habe seine Pflichten mindestens grob fahrlässig verletzt. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Porsche SE hält die Mehrheit der Anteile an Europas größtem Autobauer.

Weitere Klagen anhängig

So wie viele andere Aktionäre der Porsche SE und des Volkswagen-Konzerns werfen die Kläger dem Unternehmen vor, im September 2015 zu spät über die finanziellen Folgen von Dieselgate informiert zu haben. Dies habe zu Kursverlusten der Anleger geführt. Weitere Klagen sind anhängig.

Die PorscheSE wies die Klagen als unbegründet zurück und hatte früher erklärt, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Zur Zeit des Dieselabgasbetrugs war VW-Chef Martin Winterkorn zugleich Vorstandschef der Porsche SE, über die die Familien Porsche und Piëch ihre Stimmrechtsmehrheit an Volkswagen hält. Das Gericht folgte den Anwälten zufolge der Argumentation der Kläger, wonach Winterkorns Wissen als VW-Chef auch der Porsche SE bekannt gewesen sein müsste. Eine Gewinnwarnung hätte es im Mai 2014 geben müssen. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.10.2018)


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