Arbeitnehmer dürfen zu zusätzlichen Überstunden Nein sagen – das steht auch jetzt schon fest. Rechtliche Zweifelsfragen gibt es aber, praktische Probleme auch.
Wien. Eine Teilzeit-Hilfsköchin, die ihren Job verliert, weil sie sich nicht in der Lage sieht, täglich zwölf Stunden zu arbeiten. Klauseln in Dienstverträgen, mit denen sich Arbeitnehmer „ausdrücklich und freiwillig“ bereit erklären sollen, bei Bedarf Zwölfstundentage und 60-Stunden-Wochen „leisten zu wollen“. Rund zwei Monate nach der Einführung der neuen Arbeitszeitregeln bestätigt sich, was Kritiker befürchtet haben: Die Freiwilligkeit des Zwölfstundentages steht zwar im Gesetz, wird aber sichtlich nicht überall gelebt.
Aber lässt sich das durch legistische Maßnahmen – oder durch schärfere Sanktionen – in den Griff bekommen? „Die Presse“ sprach mit Arbeitsrechtsexperten, und die zeigen sich skeptisch. Die Sache habe zwei Seiten, sagt Rechtsanwalt Roland Gerlach. Es gebe mündige Arbeitnehmer, die ihre Rechte wahren, es gebe auch Betriebsräte, die sogar von sich aus darauf drängen, dass Gleitzeitvereinbarungen auf zwölf Stunden ausgeweitet werden, weil Mitarbeiter das so wollen, um zusätzliche freie Tage zu gewinnen. Und es gebe auf der anderen Seite Missbrauch, „diese Gefahr besteht bei vertikalen Dauerschuldverhältnissen. Der Stärkere kann Macht ausüben. Davor ist man nie gefeit.“