EuGH: Kein Urheberrechtsschutz auf Geschmack von Käse

(c) Bruckberger
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Ein niederländischer Hersteller hatte geklagt. Urheberrechtsschutz gebe es nur für ein Werk, das "mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbar" ist, urteilt das Gericht.

Geschmack ist nicht gesetzlich geschützt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte am Dienstag fest, dass Hersteller von Lebensmitteln kein Urheberrecht auf deren Geschmack beanspruchen können. Geklagt hatte das niederländische Unternehmen Levola, das die Rechte an einem Streichkäse namens "Heksenkaas" besitzt.

Levola ist der Auffassung, dass der ähnlich schmeckende "Witte Wievenkaas" der Supermarktkette Smilde ihr urheberrechtliches Eigentum verletze (Az. C-310/17). In seinem Urteil stellte der EuGH fest, dass ein "Werk" nur dann Urheberrechtsschutz besitzt, wenn es "mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbar" ist. Diese Eigenschaft fehle aber beim Geschmack von Lebensmitteln. Während beispielsweise Filme oder Musik präzise und objektiv messbar sind, seien Geschmacksempfindungen subjektiv und veränderlich. Sie würden etwa durch Alter, Ernährungsvorlieben und Konsumgewohnheiten beeinflusst. Eine technische Identifizierung von Geschmack sei bei dem aktuellen Stand der Wissenschaft nicht möglich.

(APA/AFP)

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