Abwerben von Kollegen kann teuer kommen

Auch heute noch sind Mitarbeiter im Direktmarketing von Staubsaugern beschäftigt.
Auch heute noch sind Mitarbeiter im Direktmarketing von Staubsaugern beschäftigt.Getty Images
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Ein Unternehmen klagte zwei seiner ehemaligen Dienstnehmer, weil sie alles darangesetzt hatten, möglichst viele ihrer ehemaligen Kollegen auch zur Konkurrenz zu holen.

Kein Dienstgeber sieht es gern, wenn andere Unternehmen oder ehemalige Dienstnehmer versuchen, Mitarbeiter abzuwerben. Wobei: Grundsätzlich verbieten österreichische Gesetze nicht, nach Arbeitskräften bei der Konkurrenz zu wildern. Das gilt nicht nur für Mitbewerber, sondern auch für Headhunter oder ehemalige Mitarbeiter. Schließlich soll es jedem freistehen, sich zu verbessern, wenn sich die Möglichkeit bietet.

Rechtlich relevant wird das Ausspannen jedoch dann, wenn es auf eine Weise passiert, die nach dem österreichischen Wettbewerbsrecht als unlauter gilt. Wann ein Verhalten wettbewerbswidrig ist, lässt sich nicht allgemein sagen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dazu schon viele Entscheidungen gefällt, die aber allesamt auf den Einzelfall bezogen sind.

Dass Unternehmen ebenso wenig einen Anspruch auf den Mitarbeiterbestand wie auf Kundenbestand haben, hat der OGH jedoch bereits klargestellt (4 Ob 125/14g). Das Abwerben von Mitarbeitern eines Mitbewerbers ist daher für sich allein nicht wettbewerbswidrig. Selbst dann nicht, wenn es unter Verleitung zum Vertragsbruch erfolgt. Es müssen noch andere Umstände dazukommen. Etwa ein besonders aggressives geschäftliches oder ein irreführendes Verhalten.

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