Mietrecht: Darf man als Single eine große Wohnung haben?

Die Presse
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Ein Vermieter wollte einem Witwer einen Teil der Wohnung wegnehmen. Laut OGH zu Unrecht.

Wien. Wie viel Wohnraum braucht eine Einzelperson? Mit dieser Frage sah sich kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH) konfrontiert. Es ging um eine rund 162 Quadratmeter große Mietwohnung, die vor Jahrzehnten durch Wohnungszusammenlegung entstanden und als Ganzes vermietet worden war.

Im Jahr 2008 starb die Mieterin, der Witwer wollte in der Wohnung bleiben und erklärte seinen Eintritt in den Mietvertrag. Die Hauseigentümerin, eine GmbH, gestand dem Mann jedoch nur rund 76 Quadratmeter zu, den Rest wollte sie abtrennen. Eine alleinstehende Person brauche zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses nicht so viel Platz, argumentierte sie, das entspreche weder den bisherigen Lebensverhältnissen noch den Grundsätzen einer zeitgemäßen Lebensführung. Zwischen dem Ausmaß der Wohnung und dem, was eine Einzelperson braucht, bestehe ein „krasses Missverhältnis“.

Bei Vorliegen eines solchen ist eine Teilkündigung grundsätzlich möglich, das hat der OGH bereits ausgesprochen – sogar in einem früheren Rechtsgang im selben Fall. Die Unterinstanzen forderten den Witwer daher zur Räumung eines Teils der Wohnung auf. Zu Unrecht, wie das Höchstgericht nun jedoch feststellte (1 Ob 99/18t): Denn die Verstorbene hat keinen Teil der Wohnung allein benützt, beide bewohnten alle Räume, das tut der Witwer auch jetzt.


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