Mietrecht: Ist Kinderlärm ein Kündigungsgrund?

Eine Familie in Dortmund soll ihre Mietwohnung räumen, weil die zweijährige Tochter den Nachbarn zu laut ist (Symbolbild).
Eine Familie in Dortmund soll ihre Mietwohnung räumen, weil die zweijährige Tochter den Nachbarn zu laut ist (Symbolbild).(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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In Deutschland soll eine Familie ihre Wohnung verlieren, weil die zweijährige Tochter zu laut durch die Räume rennt. Könnte so etwas auch in Österreich passieren?

Wien. In Deutschland schlägt der Fall hohe Wellen: Eine Familie in Dortmund soll ihre Mietwohnung räumen, weil die zweijährige Tochter den Nachbarn zu laut ist. Andere Mieter hatten sich beim Vermieter – einer großen Immobilienfirma – über Herumrennen und Geschrei des Kindes beschwert. Zuerst kam eine Abmahnung, dann folgte die fristlose Auflösung des Mietvertrags. Bis 6. Februar soll die Familie nun ausziehen. Sie will das nicht hinnehmen, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Andere Wohnungsmieter und -vermieter, auch in Österreich, fragen sich nun aber: Ist so etwas rechtens? Kann Kinderlärm ein Kündigungsgrund sein?

Normalerweise nicht – gänzlich ausgeschlossen ist es aber auch wieder nicht. Auch nicht in Österreich, trotz des strengen Mieterschutzes, der hier in Mehrfamilienhäusern gilt. Solche Streitfälle gibt es immer wieder, von den Gerichten werde dabei durchaus anerkannt, „dass Kinder sich anders verhalten als Erwachsene“, sagt Christian Boschek, Wohnrechtsexperte der AK Wien. Kinder sind nicht immer leise, das müssen die Nachbarn bis zu einem gewissen Grad hinnehmen, auch wenn die Wände dünn sind. „Aber auch Kinder dürfen nicht alles“, relativiert Boschek, „die Eltern müssen auf sie einwirken.“ Wenn es „ein Vernachlässigungsproblem“ gibt, könne das sehr wohl auf das Mietverhältnis durchschlagen.

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