Deutsche Restaurantkette Peter Pane kommt nach Wien

Hans im Glueck der Burger Kette im Admiralspalast Friedrichstrasse ist eine von drei Berliner Filial
Hans im Glueck der Burger Kette im Admiralspalast Friedrichstrasse ist eine von drei Berliner Filial(c) imago/PEMAX (imago stock&people)
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Franchisepartner Pastätter überlegt bereits weitere Lokaleröffnungen in Innsbruck, Graz, Villach oder Salzburg.

Die deutsche Peter Pane-Restaurantkette expandiert n Österreich und plant Ende 2017 ein erstes Lokal in der Mariahilfer Straße in Wien. Auch in Süddeutschland will sich die Kette ausbreiten. Im Mai 2018 kommt ein Standort im dann neu eröffneten Helio-Center am Augsburger Hauptbahnhof.

Diese beiden Restaurants werden durch Rainer Pastätter eröffnet. Er ist der erste Franchisepartner von Peter Pane. Für Österreich hat er als Systempartner die exklusiven Gebietsrechte; für Süddeutschland erhält er Exklusivität nach Absprache. Pastätters Pläne sind ambitioniert. Zwei bis drei Restaurants möchte er pro Jahr eröffnen. Rosenheim, Regensburg, Landshut und Ingolstadt hat er bereits ins Auge gefasst. In Österreich könnte er sich Neueröffnungen in Innsbruck, Graz, Villach oder Salzburg vorstellen.

Peter Pane ist die Marke der Unternehmensgruppe Paniceus von Geschäftsführer und Inhaber Patrick Junge.

Juristische Niederlage

An der juristischen Front hatte Peter Pane erst vor Kurzem weniger Erfolg. Hans-im-Glück klagte Patrick Junge mit einem Plagiatsvorwurf: Die zuvor von Paniceus unter anderem in Binz, Hamburg und Lübeck betriebenen Hans-im-Glück-Burgergrills seien nach dem Ausscheiden des Franchisenehmers mit nur geringfügigen Veränderungen unter dem Namen „Peter Pane“ weiterbetrieben worden.

Das Landgericht München I hatte Anfang September seine im Mai 2016 im vorläufigen Eilverfahren getroffene Entscheidung zum Plagiatsvorwurf von Hans im Glück gegenüber der Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH mit der Begründung, dass das Gestaltungs- und Raumkonzept von Peter Pane zu nah an dem der Hans-im-Glück-Burgergrills verblieb. Eine ausreichende Differenzierung war dadurch nicht gegeben, bestätigten nun die Richter erneut. 

(APA/red.)

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