Uber-Fahrer können auch in Österreich Trinkgeld per App kassieren

Uber eats instant and on demand meal and food delivery Uber eats livraison de restaurant a domicile
Uber eats instant and on demand meal and food delivery Uber eats livraison de restaurant a domicile(c) imago/Reporters (imago stock&people)
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Die Funktion ist auch für Essensbestellungen bei Uber Eats in Wien verfügbar. Die Trinkgeld-Option war lange umstritten.

Der Fahrdienst-Vermittler Uber führt nun auch in Österreich die Möglichkeit ein, den Fahrern per Handy-App ein Trinkgeld zu bezahlen. Die Neuerung wurde zuerst im vergangenen Sommer in den USA und danach in einigen anderen Ländern eingeführt. Ab sofort können Kunden auch in Österreich nach der Fahrt oder erfolgter Essenslieferung per Uber Eats in der App einen Trinkgeld-Betrag eingeben.

"Mit der neuen Trinkgeld-Funktion können diese Fahrer jetzt mehr verdienen, während die Fahrgäste weiterhin bargeldlos und komfortabel unterwegs sein können", sagte der Österreich-Chef von Uber, Andreas Weinberger, laut Aussendung.

Spürbarer Mehrverdienst erwartet

Die Trinkgeld-Option in der App war bei Uber lange umstritten. Es wurde u.a. befürchtet, dass die Fahrer deswegen wohlhabendere Gegenden bevorzugen könnten. Inzwischen gibt es die Option auch in Europa, etwa in Frankreich, Großbritannien, Holland oder Polen.

Für die Fahrer dürfte die Möglichkeit zur Trinkgeld-Überweisung per App eine spürbare Aufbesserung ihres Einkommens bedeuten - immerhin bekommen sie oft nur wenige Euro pro Fahrt. Wie viel ein Fahrer durchschnittlich pro Fahrt oder pro Stunde verdient oder wie viele Fahrer in Österreich für Uber unterwegs sind, will das Unternehmen nicht verraten.

Den Dienst UberPop, bei dem Privatpersonen Passagiere mit ihrem Privatfahrzeug transportieren, gibt es in Österreich nicht - hier kooperiert Uber mit Mietwagenfirmen. Auch dieses Modell ist allerdings umstritten und in Österreich gerichtsanhängig. Der Streitpunkt ist, dass Taxifahrer jederzeit überall Kunden aufnehmen dürfen, dafür aber einen fixen Tarif verrechnen müssen. Mietwagen hingegen dürfen beliebige Preise verrechnen, dafür müssen alle Aufträge an ihrer Betriebsstätte eingehen.

(a)

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