Aufgelöstes Bankkonto bleibt zehn Jahre im Kontenregister sichtbar

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Der Kontoauszug einer Bank und einige M�nzen der Euro W�hrung McPBBO McPBBO(c) imago/McPHOTO (imago stock&people)
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Die Finanz kann bei unplausiblen Steuererklärungen nachschauen, andere Behörden nur in Strafverfahren. In FinanzOnline kann man seine Konten einsehen.

Seit Oktober 2016 können Steuer- und Strafbehörden im Verdachtsfall im Konto-Zentralregister nachschauen, welche Bankverbindungen eine Person hat. Selbst wenn ein Konto aufgelassen wird, sind die Spuren jahrelang nicht verwischt. Dass ein beendetes Konto noch ein Jahrzehnt später in dieser Datenbank sichtbar ist, darauf wies am Mittwoch die Schoellerbank in einem Analysebrief hin.

Seit dem 1. März 2015 schon mussten Banken die Kontonummern ihrer Kunden an das neue "Kontenregister" melden. Erfasst sind alle Kunden, die in Österreich eine Bankverbindung haben. Das heißt, alle österreichischen Konten (Girokonten), Depots und Sparbücher von natürlichen Personen und Rechtsträgern werden in diesem Register geführt. Für Mit-Inhaber, Zeichnungsberechtigte oder Treugeber von Konten bzw. Depots gilt dies auch. Zum Konto selbst werden Bank, Kontonummer, IBAN sowie Tag der Kontoeröffnung und Tag der Schließung gemeldet. Die Kontoschließung bleibt für zehn Jahre im Register sichtbar.

In 427 Fällen Konteneinsicht genommen

Wer wissen will, welche Konten seinem Namen zugeordnet sind, kann das über FinanzOnline einsehen. Scheinen dabei nicht mehr zugehörige Konten auf, sollten die Daten bei der Bank überprüft werden, raten die Banker. Das passiere nämlich oft bei Sparbüchern, die einst von Eltern für ihre mittlerweile volljährigen Kinder eröffnet wurden.

Das Kontoregister dürfen die Finanzbehörden nur im Zusammenhang mit der Einkommen-, Umsatz- oder Körperschaftsteuererklärung befragen. Die Abfragen müssen vorher von hochrangigen Finanzbeamten genehmigt werden. Jede Einsichtnahme ist genau zu dokumentieren. Der Kunde muss darüber informiert werden. Dass abgefragt wurde, ist auch über den FinanzOnline-Zugang sichtbar. Kontoregister und Konteneinschau dienen, so wird auch in der Schoellerbank-Kundeninfo erläutert, der Finanzbehörde beispielsweise als Instrument der Überprüfung von unplausiblen Steuererklärungen - aber nur in begründeten Fällen. Neben Finanzbehörden dürfen auch Staatsanwaltschaften, Gerichte und Zollbehörden auf das Kontoregister zugreifen. Diese allerdings nur in Straf- bzw. Finanzstrafverfahren.

Eine parlamentarische Anfrage von Mitte Dezember 2016 ergab, dass die Behörden im Jahr 2016 in 427 Fällen Kontenregistereinschau genommen haben. Dies waren nach Schoellerbank-Angaben ausschließlich strafrelevante Fälle. Über Einschauen im Rahmen der normalen Steuererklärung gibt es bis jetzt keine offiziellen Daten.

Wer in Österreich zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2016 neue Konten eröffnet bzw. neue Geschäfte abgeschlossen hat, wird Mitte 2017 an die teilnehmende Steuerbehörde gemeldet. Bestehende Kunden werden mit den Daten von 2017 bis 30. September 2018 an die fremde Steuerbehörde weitergemeldet. Vorerst werden nur Personen mit hohem Vermögen (ab einer Million Euro) gemeldet. Ab 2019 werden dann alle Daten weitergeleitet.

(APA)


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