VW-Sammelklagen: Anmeldefrist für heimische Geschädigte endet

Themenbild Symbolfoto Dieselskandal Abgasskandal der Autokonzerne Daimler BMW Audi Porsche und V
Themenbild Symbolfoto Dieselskandal Abgasskandal der Autokonzerne Daimler BMW Audi Porsche und Vimago/Sven Simon
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Am kommenden Sonntag endet die Frist. Geschädigte laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche im September verjähren. Der VKI hat eine Sammelklage initiiert.

Mitte September 2015 hat Volkswagen eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Vor vier Wochen hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelklagen-Aktion für geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher gestartet, für die sich Interessenten bis 20.5.2018 auf www.verbraucherrecht.at gegen Zahlung eines Organisationskostenbeitrages anmelden können, so der VKI in einer Aussendung.

Geschädigte laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche per 18.9.2018 verjähren. Wer Ansprüche durchsetzen will, muss rechtzeitig tätig werden und spätestens Mitte September 2018 eine Klage einbringen. Der Organisationskostenbeitrag beträgt 120 Euro. Wenn man sich dem Strafverfahren über den VKI bereits als Privatbeteiligter angeschlossen hat, beträgt der Organisationskostenbeitrag 50 Euro. 

In den Sammelklagen werden eine Wertminderung und Folgeschäden geltend gemacht. Der Schaden besteht vor allem in einer Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge. Ein dem VKI vorliegendes Gutachten kommt zu einer deutlichen Wertminderung, die mehr als 20 Prozent betragen kann. In den Sammelklagen soll eine Wertminderung von voraussichtlich 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt werden. Weiters könnten im Zusammenhang mit dem von den meisten Betroffenen bereits durchgeführten Software-Update Folgeschäden entstehen. Als negative Folgen kommen ein gestiegener Treibstoffverbrauch, reduzierte Leistung sowie ein erhöhter Verschleiß in Betracht. 

(red.)


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