Höchstgericht könnte Bankomatgebühren-Regelung kippen

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Erste-Österreich-Chef Dörfler zeigt sich "sehr optimistisch", dass die Regelung nicht vor Verfassungsgerichtshof halten wird.

Die Erste Bank rechnet mit einer Aufhebung der seit Jahresbeginn geltenden gesetzlichen Beschränkung für Bankomatgebühren. Erste-Österreich-Chef Stefan Dörfler zeigte sich im APA-Gespräch "sehr optimistisch", dass die Regelung nicht vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) halten wird.

Der US-amerikanische Bankomatbetreiber Euronet verrechnet als einziger Anbieter in Österreich seit dem Sommer 2016 bei Bargeldbehebungen an den eigenen Geräten einen Fixbetrag von 1,95 Euro pro Behebung. Die Banken müssen derzeit die entstandenen Gebühren ihren Kunden refundieren. Die österreichischen Banken verlangen selbst aber keine Bankomatgebühren.

Ende Juni gab es am VfGH in Wien eine rund zweistündige öffentliche Verhandlung zum Thema Bankomatgebühren. Eine Entscheidung der Verfassungsrichter wurde damals auf September vertagt. Seit 13. Jänner 2018 sind neue Bestimmungen in Kraft, die es Banken grundsätzlich verbieten, ihren Kunden für Bargeldabhebungen an Geldautomaten ein Entgelt zu verrechnen, außer es wurde im Einzelnen ausgehandelt. Das gilt auch für Abhebungen bei Bankomaten von unabhängigen Betreibern wie First Data oder Euronet. 495 kartenausgebende Kreditinstitute haben sich in der Folge an den VfGH gewandt, um die Aufhebung gesetzlichen Beschränkungen für Bankomatgebühren zu erreichen.

Vor zwei Jahren waren es erst 120 Bankomaten, die von unabhängigen Anbietern betrieben wurden. Der Marktanteil der unabhängigen Drittanbieter bei den Geldausgabegeräten hat sich damit seit 2012 von 6,5 auf 15,7 Prozent vergrößert.

(APA)

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