"Buchhalter von Auschwitz" soll Haftstrafe antreten

Oskar Gröning
Oskar Gröning(c) imago/ZUMA Press
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Der frühere SS-Mann Oskar Gröning war wegen Beihilfe zum Mord in rund 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Antrag auf Strafaufschub wurde nun abgelehnt.

Die deutsche Justiz hält den früheren SS-Mann Oskar Gröning - auch bekannt als "Buchhalter von Auschwitz" - für haftfähig. "Den Antrag der Verteidigung auf Strafaufschub haben wir abgelehnt", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover Kathrin Söfker am Mittwoch.

Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord im Vernichtungslager Auschwitz in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte gestanden, dort Geld aus dem Gepäck der Gefangenen gezählt und weitergeleitet zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Amtsarzt halte den mittlerweile 96 Jahre alten Gröning grundsätzlich für haftfähig, sagte Söfker. Voraussetzung sei aber eine entsprechende medizinische und pflegerische Betreuung im Gefängnis.

Grönings Verteidiger wolle juristisch gegen den Bescheid vorgehen, hieß es in den Berichten weiter. Er werde beim Landgericht Lüneburg einen Antrag auf eine entsprechende gerichtliche Entscheidung stellen. Sollte das Gericht für eine Haft entscheiden, so sei noch eine Beschwerde möglich. Sein Mandant sei nicht haftfähig. Zudem habe der Amtsarzt Gröning nicht körperlich untersucht.

Im deutschen Vernichtungslager Auschwitz im besetzten Polen wurden während des Zweiten Weltkriegs mehr als eine Million Menschen ermordet, die meisten von ihnen Juden. Als Täter wurden in den ersten Nachkriegsjahrzehnten in Deutschland nur diejenigen aus den Reihen des KZ-Personals bestraft, denen Tötungshandlungen nachzuweisen waren. Nach heutiger Rechtsauffassung hat sich hingegen jeder strafbar gemacht, der im Lager Dienst tat.

(APA/dpa)

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