"Buchhalter von Auschwitz" muss Haftstrafe antreten

Oskar Gröning
Oskar GröningAPA/AFP/TOBIAS SCHWARZ
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Das deutsche Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde des 96-jährigen ehemaligen SS-Manns Oskar Gröning nicht an.

Der ehemalige SS-Mann Oskar Gröning ist auch vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, seine vierjährige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen nicht antreten zu müssen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm laut einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht an.

Der 96-jährige "Buchhalter von Auschwitz" wollte aus gesundheitlichen Grünen einen Aufschub der Strafvollstreckung erreichen. Zuvor war Gröning bereits vor dem Landgericht Lüneburg und dem Oberlandesgericht Celle gescheitert. Er war 2015 in Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Vernichtungslagers Auschwitz, wo er in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung tätig war.

Gröning sortierte das bei den Opfern gefundene Geld und leitete es nach Berlin weiter. Zudem bewachte er in einigen Fällen das Gepäck der Deportierten auf der sogenannten Rampe. Im Prozess gestand Gröning umfassend und bekundete mehrfach seine Reue.

(APA/AFP)

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