Höchstgericht kippt Grundlage für Treuhandkontrolle

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Verfassungsgerichtshof, Verfassungsrichter, Richter, Recht, Rechtsprechung, Gericht Foto: Clemens (c) (Clemens Fabry)
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Ermächtigung in Anwaltsordnung widerspricht dem Legalitätsprinzip.

WIEN (kom). Der Verfassungsgerichtshof hebt die rechtliche Grundlage für die Kontrolle von Treuhandschaften bei Anwälten als verfassungswidrig auf. Die in der Rechtsanwaltsordnung (§ 37 Abs 1 Z 2b) enthaltene Ermächtigung des Rechtsanwaltskammertags, Pflichten im Zusammenhang mit der Übernahme und Durchführung von Treuhandschaften festzulegen, ist zu wenig genau umschrieben und widerspricht dem Legalitätsprinzip. Die Aufhebung tritt mit Jahresende in Kraft (G 15/08).

Anlass war die Überprüfung eines niederösterreichischen Anwalts durch seine Kammer. Er gab an, keine Treuhandschaften zu übernehmen, und zog damit die Berechtigung des Berufsstandes in Zweifel, Kontrollen bei ihm durchzuführen. Tatsächlich gab der VfGH seiner Beschwerde recht und hob außer der RAO-Bestimmung auch die zugehörige Passage in den Berufsausübungsrichtlinien und das Statut der Treuhandrevision der Anwaltskammer NÖ auf. Wie Michael Auer, Präsident der Wiener Anwaltskammer, der „Presse“ mitteilte, wollen die Anwälte erreichen, dass die Richtlinien auf Ebene des Gesetzes gehoben werden und dieses damit konkret genug wird.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.01.2009)

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