Burschenschafter-Ball: Heldenplatz wird zum Sperrbezirk

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Symbolbild Burschenschafter(c) APA (Robert Newald)
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Der Ball des Wiener Korporationsrings am Freitag sorgt für Wirbel. Gegner der Veranstaltung wollen trotz Verbots demonstrieren. Die Polizei rechnet mit Gewalt. Die wichtigsten Fragen zur Demo am Freitag Abend.

Am Freitag Abend werden einander wieder in der Wiener Innenstadt Demonstranten und Polizisten gegenüberstehen. Es handelt sich jedoch nicht um verfrühte Anti-Opernball-Demonstranten. Die Kundgebung vornehmlich linker Gruppen richtet sich vielmehr gegen den Ball des Wiener Korporationsrings in der Hofburg und hat im Vorjahr für Schlagzeilen gesorgt, als es dabei zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizisten gekommen ist.

Diesmal hat Polizeipräsident Gerhard Pürstl vorsorglich die Demonstration vor der Hofburg untersagt und ein Platzverbot erlassen. Den Wünschen der Demonstranten, die Kundgebung nahe am Veranstaltungsort abzuhalten, wurde nicht entsprochen. Die Grünen kritisierten daraufhin, „Rechtsextremen würde öffentlicher Raum geboten, gegen Antifaschisten vorgegangen“. Hier die wichtigsten Fragen zum Einsatz.

1. Was haben die Demonstranten am Freitag Abend konkret vor?

Die verschiedenen Gruppierungen, die gegen den Burschenschafter-Ball demonstrieren, wollten sich ursprünglich um 18 Uhr im Bereich Europaplatz/Westbahnhof treffen und danach in Richtung Hofburg marschieren. Die Polizei verbot das aber, weil „berechtigte Gründe für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorlagen und die Route die Bannmeile verletzt hätte“, hieß es am Donnerstag bei der Exekutive. Dennoch riefen die Kundgebungsteilnehmer „uneingeschränkt“, wie sie erklärten, dazu auf, sich um 17 Uhr dort zu versammeln.

Von der Polizei genehmigt sind hingegen zwei Standkundgebungen. Sie finden auf dem Helmut-Zilk-Platz bei der Albertina (dort laden um 19.30 Uhr die Grünen zu einer Lesung) und im Sigmund-Freud-Park bei der Votivkirche statt. Im Park soll dann ein Straßenfest über die Bühne gehen; es gibt Getränke, Bands sorgen für Unterhaltung. Die Polizei erklärte Donnerstagnachmittag kryptisch, falls der untersagte Protestzug vom Westbahnhof in Richtung Heldenplatz tatsächlich starte, werde man ihn „nicht von Haus aus auflösen“.

2. Ist das Platzverbot vor der Hofburg in Hinsicht auf die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit bedenklich?

Nein, sagt Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer. Vielmehr sei dies – wenn es, wie die Polizei behauptet, im Vorfeld Aufruf zur Gewalttätigkeit bei der Demo gab – „ein klassischer Fall für ein Platzverbot“. Also für eine Verordnung, die befristet das Betreten eines konkreten Areals untersagt. Wörtlich steht im § 36 des Sicherheitspolizeigesetzes, dass ein Platzverbot ausgesprochen werden muss, wenn anzunehmen ist, dass an einem bestimmten Ort eine allgemeine Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen oder für Eigentum oder Umwelt in großem Ausmaß entsteht.


Natürlich, sagt Mayer, müsse ein solcher Eingriff in die Versammlungsfreiheit aber „verhältnismäßig sein“, etwa, was die Dauer des Verbots oder seine räumliche Ausdehnung betrifft. Prinzipiell sei der Verfassungsgerichtshof, bei dem man eine solche Verordnung im Nachhinein direkt bekämpfen könnte, bei der Erlassung von Platzverboten eher streng.

3. Welche Strategien verfolgt die Polizei, um Eskalationen zu vermeiden?

Sperrgebiet sind ab 17 Uhr der Heldenplatz, ein Teil der Löwelstraße mit dem Bundeskanzleramt, aber auch der Minoritenplatz. Zutritt haben nur Ballgäste, Einsatzorganisationen und Anrainer. Die Wiener Polizei wird mit hunderten uniformierten Beamten im Einsatz stehen und auch Polizisten in Reserve halten. Außerdem werden sich Staatspolizisten in Zivil im Bereich der Demonstranten aufhalten.

4. Warum gab es im Vorjahr Kritik am Polizeieinsatz?

2009 wurden zwei Dutzend Beamte verletzt, auch einige Demonstranten mussten ärztlich behandelt werden. Polizeiintern wurde Kritik an der Einsatzführung laut: Die Kommunikationswege zwischen Führungsstab und Einsatzleitung auf der Straße hätten nicht funktioniert. Das führte im Nachhinein zu mehreren Einsatzbesprechungen, bei denen Manöverkritik geübt wurde.

5. Was passiert, wenn man das Platzverbot missachtet?

Das ist laut Mayer eindeutig: „Zuerst wird man aufgefordert werden, den Platz zu verlassen. Falls man dann doch verharrt, wird man festgenommen.“ Rechtlich handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung.

("Die Presse" Printausgabe vom 29. 1. 2010)

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