Der angeklagte 20-Jährige bekannte sich vor Gericht nicht schuldig: Er sei lediglich dazugekommen, als eine Gruppe das Opfer, einen Grundwehrdiener, verfolgte und mit dem Messer schwer verletzte. Auch zu dem Vorwurf der gefährlichen Drohung („Du Hure, ich töte dich“) ist der Angeklagte nicht geständig.