Ein Ehevertrag sorgt für klare Verhältnisse

Notar Michael Umfahrer: „Die Österreichische Notariatskammer fordert seit vielen Jahren bei Eheverträgen die Streichung der Gebühr.“
Notar Michael Umfahrer: „Die Österreichische Notariatskammer fordert seit vielen Jahren bei Eheverträgen die Streichung der Gebühr.“(c) ÖNK
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Heiratet ein Unternehmer oder eine Unternehmerin, rät Notar Michael Umfahrer zum Ehevertrag. Sonst kann eine Scheidung langwierig und teuer werden.

Eheverträge sind in Österreich nicht populär. Und das hat einen Grund: Geld! Die Gebühr von zwei Prozent klingt zwar nach nicht viel, geht aber bei enormen Vermögenswerten ins Geld – und genau das schreckt viele ab. „Ich würde jedem Unternehmer, jeder Unternehmerin zu einem Ehevertrag raten“, betont der Wiener Notar Michael Umfahrer. „Denn die Kosten, die in einem langen Aufteilungsverfahren entstehen, können ein Vielfaches davon betragen.“ Der Vertrag sollte noch vor der Heirat abgeschlossen werden.

Grundsätzlich herrscht in Österreich Gütertrennung. Das heißt: Vermögenswerte, die ein Partner in die Ehe eingebracht oder während der Ehe allein erworben hat, bleiben während der Ehe auch in dessen Alleineigentum. Ebenso seine Verbindlichkeiten, führt der Notar aus. Im Fall der Scheidung unterliegen jedoch prinzipiell das gesamte eheliche Gebrauchsvermögen und alle ehelichen Ersparnisse, also jene Vermögenswerte, die während der Ehe angeschafft wurden, der Aufteilung: im Zweifel im Verhältnis 50:50.

„Aber das Ehegesetz nimmt operativ tätige Unternehmensteile und sowie dem Betrieb gewidmete Vermögenswerte aus“, sagt Umfahrer. Was allerdings konkret darunter zu verstehen sei, ist häufig ein Streitfall. Daher rät der Notar: „Alles, was die Firma betrifft, sollte festgehalten werden. Und auch, dass alles Erwirtschaftete beim Unternehmen bleibt.“

Legt man einen Ehevertrag fest, kann man praktisch alles gestalten, wie man das will oder für notwendig hält. Und es gäbe dann im Fall einer Scheidung keinen Interpretationsspielraum. „Man kann in Wahrheit mit einem Vertrag alles ausschalten und sagen: ,Es gibt keine Aufteilung‘“, erklärt Umfahrer. „Was er hat, bleibt bei ihm, was sie hat, bei ihr.“ Er habe seine Ersparnisse, sie ihre. Umfahrer rät auch den Ehepartnern zu zwei Konten – sauber getrennt. „Und vielleicht zu einem gemeinsamen Wirtschaftskonto, von dem nur die laufenden Zahlungen erfolgen.“

Mit einem Ehevertrag kann auch geregelt werden, was im Scheidungsfall mit etwaigen Investitionen des Partners geschehen soll. Genau vordefinierte Auszahlungsansprüche oder Vermögensübertragungen zum Ausgleich von Ansprüchen (etwa für die unentgeltliche Mitarbeit des Partners im Unternehmen) können ebenfalls vereinbart werden – sowie der Verzicht des „unternehmensfremden“ Partners auf seinen Pflichtteilsanspruch im Fall des Todes des Unternehmers.

Dass ein Ehevertrag wichtig sei, ist für Umfahrer klar. Seit vielen Jahren fordert die Österreichische Notariatskammer die Streichung dieser Gebühr. Ohne diese Gebühr, für die man nichts bekommt, würden viel mehr Eheverträge gemacht werden“, betont Umfahrer. Mit der Sache beschäftigt sich auch der Verwaltungsgerichtshof. Denn eine Gebühr wird nur für Vergleiche erhoben. Ein Ehevertrag sei aber kein Vergleich, sondern ein Erbteilungsübereinkommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.03.2019)


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