Obgleich der Richter den Ruf hat, lange zu verhandeln, ging es am Donnerstag sehr schnell: Drei Jahre Haft für den ehemaligen Generalsekretär Peter Nakowitz, davon wurden zwei Drittel auf Bewährung ausgesetzt.
Wien. So mancher Kiebitz erinnerte sich noch an den ersten Bawag-Prozess, als Ex-Generaldirektor Helmut Elsner das Gericht ersuchte, seinen einst treu ergebenen Generalsekretär Peter Nakowitz zu schonen. Dieser habe doch nur getan, was ihm aufgetragen wurde. Gestern, Donnerstag, schien Elsners Bitte doch noch Gehör zu finden: Nakowitz erhielt drei Jahre Haft, davon wurden zwei Drittel auf Bewährung ausgesetzt.
Somit fiel die neue Strafe geringer aus als jene, die Nakowitz im ersten Prozessdurchgang bekommen hat, nämlich vier Jahre – unbedingt. Diese vier Jahre, verhängt wegen Beteiligung an der Untreue im Zusammenhang mit den verlustreichen Spekulationsgeschäften der Bawag in den 1990er-Jahren, waren vom OGH gestrichen worden. Die Höchstrichter verlangten eine neue Strafe. Dies erledigte nun der zuständige Schöffensenat im Grauen Haus unter Vorsitz von Richter Christian Böhm.
Die OGH-Anordnung kam freilich nicht von ungefähr: Das Höchstgericht hatte nicht weniger als zehn Punkte des ursprünglichen Nakowitz-Schuldspruchs aufgehoben. Wegen mangelhafter „Feststellungen“ jenes Senats, der von Richterin Claudia Bandion-Ortner (der späteren VP-Justizministerin) geleitet worden war. Die gekippten Urteilsbereiche betrafen einen beachtlichen Schaden: ungefähr 600 Millionen Euro. Übrig blieben nach der strengen Kontrolle des OGH „nur“ noch 330 Millionen Euro – Bawag-Geld, das im Oktober 1998 dem Spekulanten Wolfgang Flöttl überlassen worden war. Geld, das verloren ging. Eben diese Vorgänge wertete der OGH – mit Blick auf Nakowitz – als Beteiligung an der Untreue.
„Nicht alles war schlau“
Die nun verhängte, noch nicht rechtskräftige Strafe für Nakowitz – er bekannte sich gestern, Donnerstag, im strafrechtlichen Sinne „nicht schuldig“ und im moralischen Sinne schuldig – erklärt sich auch durch eine ganz andere Materie: Wieder kommt Elsner ins Spiel – er ist zu zehn Jahren Haft rechtskräftig verurteilt, in der seit Dienstag laufenden Neuauflage des Bawag-Prozesses nur noch eine Randfigur und tritt erstmals am kommenden Mittwoch „live“ auf. Also: Elsner hatte im Mai 2008 eine (erste) Verurteilung wegen des sogenannten Plastiksackerl-Kredites hinnehmen müssen (circa 600.000 Euro, Bawag-Geld, waren – angeblich in einem Plastiksackerl – Ex-Konsum-Chef Hermann Gerharter überreicht worden). Mitverurteilt wurde damals – Peter Nakowitz. „Elsners rechte Hand“ hatte 15 Monate bedingte Haft erhalten. Und auf diese Strafe musste das Gericht nun Bedacht nehmen.
Da das schlichte Addieren von einzelnen Strafen in Österreich rechtlich nicht möglich ist, musste das Gericht eine „Zusatzstrafe“ verhängen. Dass diese moderat ausfiel, ist auch darauf zurückzuführen, dass Nakowitz einen finanziellen Vergleich mit der Bawag abgeschlossen hat und sich somit an der Wiedergutmachung des Schadens beteiligt (laut Verteidigung überwies er 100.000 Euro).
Das Gericht dürfte nun auch aufgehorcht haben, als Nakowitz erklärte: „Nicht alles, was damals passiert ist, war schlau.“ Und: „Mir tut es leid, dass so viel Geld verloren gegangen ist.“
Die Überraschung zum Tag lieferte Richter Böhm. Ausgerechnet er, ein Mann leiser Töne, dem der Ruf vorauseilt, langwierig und penibel zu verhandeln, verkündete schon am zweiten Prozesstag ein erstes Urteil bzw. (nach OGH-Vorentscheidung) ein erstes Strafausmaß. Überraschend ist dies auch, da die Sache für Nakowitz noch nicht ausgestanden ist. Weitere Vorwürfe sollen im Lauf des Prozesses zusätzlich erörtert werden. Fortsetzung: heute, Freitag.