Wahlfavorit François Fillon im Visier der Justiz

Francois und Penelope Fillon
Francois und Penelope Fillon(c) imago/PanoramiC
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Der konservative Präsidentschaftskandidat soll seine Ehefrau als Mitarbeiterin bezahlt haben. Nun wird geprüft, ob eine Scheinbeschäftigung vorlag.

Warschau. Die Transparenz in Sachen Wahl- und Parteienfinanzierung sollte eines der großen Themen in François Fillons Präsidentschaftskampagne sein. Zu sehr hatte unter Nicolas Sarkozy seine eigene Partei – Les Républicains – wegen Betrugsverdachts für negative Schlagzeilen gesorgt. Wer das höchste Amt anstrebe, der müsse untadelig und über jeden Verdacht erhaben sein, hatte Fillon mit einem Seitenhieb auf Sarkozy getwittert. Für sich beanspruchte er eine blütenweiße Weste.

Umso mehr könnte ihm jetzt eine Affäre zusetzen, die in der Öffentlichkeit unter dem Schlagwort Penelopegate diskutiert wird. Am Mittwoch ließ die Wochenzeitung „Le Canard enchaîné“ eine Medienbombe platzen. Bei Recherchen über Fillons Beratungsfirma stießen die Journalisten völlig unerwartet auf Gehaltslisten mit dem Namen von Fillons Gattin, Penelope. Der sehr konservative Fillon hatte seine aus Wales stammende Frau stets als Musterbeispiel einer Mutter und Hausfrau dargestellt. Ihr Engagement beschränkte sich darauf, Nettes über ihren ehrgeizigen Gatten und dessen Karriere zu sagen. Fillon war Abgeordneter, Minister und Regierungschef gewesen, bevor er im November 2016 mit überraschender Deutlichkeit bei Vorwahlen als Kandidat der bürgerlichen Rechten nominiert wurde.

Mehr als 500.000 Euro

Nun stellt sich aber heraus, dass Penelope seit 2001 als parlamentarische Assistentin ihres Manns und später, als dieser Minister war, seines Nachfolgers und Stellvertreters jeden Monat ein Gehalt bezog: zuerst 3900 Euro brutto im Monat, ab 2006 immerhin 7900 Euro. Seit der rechten Wahlniederlage von 2012 ist Fillon wieder Abgeordneter der Opposition, und er hat sofort wieder seine frühere Assistentin eingestellt. Auch als literarische Beraterin einer Zeitschrift wurde Penelope Fillon angeblich bezahlt, ohne dass sie dafür die Spur einer Arbeit hinterlassen hätte. Diese habe in acht Jahren mehr als 500.000 Euro kassiert, behauptet der „Canard“.

Die Rekrutierung der Ehefrau oder anderer Angehöriger für die Parlamentsarbeit ist grundsätzlich nicht illegal – sie müssen aber, wie alle anderen Assistenten und Sekretäre, dafür auch reelle Arbeit leisten. Das ist jetzt der springende Punkt: Niemand in Paris, auch nicht eine frühere Mitarbeiterin Fillons, kann sich erinnern, „Penny“ in der Nationalversammlung angetroffen oder von ihr Berichte erhalten zu haben.

Am Mittwochnachmittag verurteilte Fillon die Enthüllungen des „Canard“ sehr empört als „frauenverachtend“. Einer seiner Parteikollegen, Senator Bruno Retailleau, versicherte, Penelope arbeite wirklich, aber eben „im Schatten“ und weniger in Paris. Die Justiz ließ sich davon nicht beeindrucken: Die Staatsanwaltschaft für Finanzvergehen leitete eine Voruntersuchung gegen Fillon und seine Frau wegen des Verdachts auf Veruntreuung und Unterschlagung öffentlicher Gelder ein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.01.2017)

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