Erbitterter Kampf um Trumps Einreiseverbot

Aktivisten demonstrieren das Dekret.
Aktivisten demonstrieren das Dekret.APA/AFP/GETTY IMAGES/SPENCER PLA
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Das Justizministerium bezeichnet die Aufhebung des Einreisestopps für Muslime als "verfehlt". Mit Spannung wird die Anhörung vor dem Berufungsgericht erwartet.

Der erbitterte Rechtsstreit um das von US-Präsident Donald Trump erlassene Einreiseverbot geht weiter: Anwälte des Justizministeriums erklärten, es liege in der Befugnis des Präsidenten zu entscheiden, wer einreisen dürfe und wer nicht. Der Erlass sei daher rechtmäßig, heißt es in einer Begründung, die das Ministerium am Montagabend bei einem Berufungsgericht in San Francisco vorlegte.

Zugleich bezeichnete das Justizministerium in seiner Stellungnahme die landesweite Aufhebung des Einreiseverbots durch einen Bundesrichter am Freitag als "verfehlt". Das Einreiseverbot müsse wieder in Kraft gesetzt werden. Die Staaten hätten nicht die rechtliche Stellung, um Anordnungen anfechten zu können, die die Einwanderung beträfen. Die Regierungsanwälte verteidigten das Dekret zudem gegen Vorwürfe, es richte sich gegen Muslime. Das sei „unzutreffend“, hieß es in der Stellungnahme. Die Einreisebeschränkungen seien unter religiösen Gesichtspunkten „neutral“.

Das Beufungsgericht setzte für Dienstag eine Anhörung an. Es ist wahrscheinlich, dass der Fall bis in die letzte Instanz geht und damit am Ende vor dem Obersten Gerichtshof landet. Beide Parteien sollen jeweils 30 Minuten Zeit bekommen, um ihre Argumente telefonisch vorzutragen. Auf der einen Seite steht die US-Regierung, auf der anderen stehen die Generalstaatsanwälte von Washington und Minnesota.

Trump verteidigt Einreisestopp

Trump hatte Ende Jänner einen 90-tägigen Einreisestopp für Menschen aus den islamisch geprägten Ländern Syrien, Iran, Irak, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen verfügt. Ein Bundesrichter hatte das Verbot, von dem auch Flüchtlinge betroffen sind, ausgesetzt. Trump reagierte empört, die Regierung legte Widerspruch ein. Das Gericht in San Francisco lehnte es aber ab, die Visa-Sperren sofort wieder in Kraft zu setzen. Es wies die Parteien an, ausführliche Argumente vorzulegen.

Trump beharrte am Montag trotz der Aufregung weiter auf seinem Standpunkt: "Radikale islamistische Terroristen sind entschlossen, unser Heimatland anzugreifen, so wie sie es am 11. September (2001) getan haben", sagte er bei einem Besuch des Zentralkommandos des US-Militärs in Tampa. "Wir brauchen starke Programme für Menschen, die unser Land lieben." Er wolle es "Leuten, die uns und unser Land zerstören wollen" nicht erlauben, in die USA zu kommen. Trumps Sprecher Sean Spicer äußerte sich zuversichtlich, dass das derzeit gerichtlich ausgesetzte Einreiseverbot letztendlich doch wieder inkraft gesetzt werden dürfe. "Das Gesetz ist klar auf der Seite des Präsidenten", sagte er.

Anwälte der beiden Staaten warnten jedoch am Montag vor Chaos, sollte das Verbot wieder in Kraft treten. Familien würden auseinandergerissen, junge Leute am Studieren gehindert und Unternehmen geschädigt, hieß es in dem insgesamt 32 Seiten langen Papier.

US-Unternehmen protestieren gegen Einreiseverbot

Es war unklar, wann das Gericht nach der Anhörung am Dienstag seine Entscheidung treffen wird. Die Verliererseite hätte dann die Möglichkeit, bis vor den Supreme Court zu ziehen. Das gilt als sehr wahrscheinlich. Dann dürfte es auch um die Frage gehen, ob Trumps Erlass verfassungswidrig ist oder nicht. Die bisherigen gerichtlichen Schritte beziehen sich lediglich darauf, ob die Anordnung umgesetzt werden darf, bevor in der Sache selber entschieden worden ist.

Etliche amerikanische Unternehmen protestierten unterdessen mit einem Brief gegen das Einreiseverbot. Insgesamt unterzeichneten die Stellungnahme 127 amerikanische Unternehmen, angeführt von Tech-Schwergewichten wie Apple, Google, Facebook und Microsoft. Die Unternehmen verurteilten das Einreiseverbot als widerrechtlich.

Trumps Verfügung hatte Hunderte Menschen in Verzweiflung gestürzt und zu chaotischen Szenen auf zahlreichen Flughäfen geführt.

(APA/dpa)

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