Wahlkampf zu teuer? Sarkozy soll vor Gericht

Nicolas Sarkozy streitet alle Vorwürfe ab.
Nicolas Sarkozy streitet alle Vorwürfe ab.(c) APA/AFP/MARTIN BUREAU (MARTIN BUREAU)
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Mehr als 22,5 Millionen Euro dürfen in Frankreich im Wahlkampf nicht ausgegeben werden. Sarkozy soll Mehrkosten im Jahr 2012 bewusst in Kauf genommen haben.

Wegen illegaler Wahlkampffinanzierung soll dem französischen Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy der Prozess gemacht werden. Ein Untersuchungsrichter erhob nach Justizangaben vom Dienstag Anklage gegen den konservativen Politiker. Sarkozy wird vorgeworfen, vor der Präsidentschaftswahl 2012 sein zulässiges Wahlkampfbudget bewusst überzogen zu haben. Sarkozy kündigte allerdings umgehend Rechtsmittel an.

Sarkozy soll für seinen Präsidentschaftswahlkampf 2012 die zulässige Budgetobergrenze von 22,5 Millionen Euro massiv überschritten haben. Um das zu verdecken, soll die konservative Partei des damaligen Amtsinhabers über ein System falscher Rechnungen rechtswidrig Wahlkampfkosten in Höhe von rund 15 Millionen Euro übernommen haben.

Sarkozy, der bei der Wahl letztlich seinem sozialistischen Herausforderer Francois Hollande unterlag, wird nicht vorgeworfen, von diesem mutmaßlichen Betrug mit falschen Rechnungen gewusst zu haben. Er soll aber zusätzliche Wahlkampfveranstaltungen angeordnet haben, wohlwissend, dass er damit die für alle Kandidaten geltende Obergrenze überschreiten würde.

Bygmalion-Affäre

In der Affäre erhob Untersuchungsrichter Serge Tournaire Anklage gegen Sarkozy und 13 weitere Beschuldigte. Darunter sind frühere Parteiverantwortliche, Wahlkampforganisatoren und Mitarbeiter des PR-Unternehmens Bygmalion. Eine Tochterfirma von Bygmalion hatte die Wahlkampfveranstaltungen für Sarkozy organisiert, die Affäre ist deswegen als Bygmalion-Affäre bekannt.

Sarkozys Anwalt Thierry Herzog kündigte umgehend Berufung gegen die Anklageerhebung an. Er verwies darauf, dass nur einer der beiden zuständigen Untersuchungsrichter das Dokument unterschrieben hat. "Diese offensichtliche Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden Richtern (...) zeigt die Sinnlosigkeit dieser Entscheidung", erklärte Herzog. Nach Angaben aus informierten Kreisen teilt der zweite Untersuchungsrichter Renaud van Ruymbeke nicht die Einschätzung seines Kollegen Tournaire zur Verstrickung Sarkozys in die Affäre.

Der Ex-Staatschef hatte die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen. Er bestreitet auch, dass seine Wahlkampfkosten 2012 explodiert seien.

Polit-Comeback ohnehin gescheitert

Der in mehrere Affären verwickelte Sarkozy hatte im Herbst seinen Traum von einer Rückkehr in den Elysee-Palast beerdigen müssen: Bei der Vorwahl seiner Republikaner-Partei für die Präsidentschaftskandidatur scheiterte der 62-Jährige und zog sich daraufhin aus der Politik zurück. Die Vorwahl gewann sein Ex-Premierminister Francois Fillon, der wegen einer Scheinbeschäftigungs-Affäre inzwischen unter Druck geraten ist.

Sarkozy wäre der zweite Ex-Staatschef in der Geschichte von Frankreichs fünfter Republik, der sich vor Gericht verantworten muss. 2011 wurde sein Vorgänger Jacques Chirac zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er in seiner Zeit als Pariser Bürgermeister in den 90er Jahren ein System von Scheinarbeitsstellen aufgebaut hatte. Chirac hatte knapp dreißig Mitarbeiter aus der Stadtkasse bezahlt, obwohl sie gar nicht für die Verwaltung arbeiteten, sondern teilweise für seine Partei.

(APA/AFP)

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