Rumänien: Justizminister nimmt den Hut

Florin Iordache tritt zurück
Florin Iordache tritt zurückREUTERS
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Hintergrund für den Rücktritt von Florin Iordache sind die Massenproteste gegen die Lockerung des Antikorruptionsgesetzes.

Bukarest. Die Massenproteste gegen eine Strafminderung für Korruption in Rumänien haben in der Regierung ein zweites Opfer gefordert: Justizminister Florin Iordache gab am Donnerstag seinen Rücktritt bekannt. Vor wenigen Tagen hatte bereits der Handelsminister sein Amt aufgegeben.

Die Regierung hatte in der vergangenen Woche ein Dekret zur Lockerung der Korruptionsregelungen für Staatsbedienstete verabschiedet – Auslöser für einen öffentlichen Aufschrei, der mehr als 100.000 Menschen zu Protesten auf die Straßen der Hauptstadt Bukarest getrieben hatte. Das Dekret wurde daraufhin zurückgezogen, aber die Demonstrationen gingen weiter. Iordache hatte als Justizminister den Erlass formuliert. Er habe sich stets an die Gesetze gehalten, sagte er bei seiner Demission.

Erst am Mittwoch hatte die bedrängte sozialliberale Regierung von Premier Sorin Grindeanu ein Misstrauensvotum im Parlament überstanden. Die Protestbewegung fordert jedoch weiterhin deren Rücktritt. Mit dem gekippten Dekret sollte eine Bagatellgrenze von rund 45.000 Euro eingeführt werden, unter der Amtsmissbrauch straffrei geblieben wäre. Die Maßnahme hätte Dutzenden Politikern – darunter dem Chef der regierenden Sozialdemokraten (PSD), Liviu Dragnea – Prozesse vom Hals geschafft. Kritik an dem Erlass kam auch von EU- und Nato-Partnern.

Kommt das Dekret nun erst recht?

Doch der Kampf ist aus Sicht der Opposition noch lange nicht geschlagen. Das Verfassungsgericht lehnte es am Donnerstag ab, die umstrittene Eilverordnung inhaltlich zu bewerten. Begründung: Die Regierung habe die Regelung bereits gekippt. Die Klage des Ombudsmanns Victor Ciorbea sei damit gegenstandslos.

Nun befürchtet die Generalstaatsanwaltschaft, dass die Regelung erst recht in Kraft treten könnte. Denn die Verordnung (Nr. 13) liegt dem Parlament zur Abstimmung vor, ebenso wie eine zweite Verordnung (Nr. 14), die die Aufhebung der ersten verfügt. Das gebe dem Parlament die Möglichkeit, Verordnung Nummer 13 zu billigen und Nummer 14 abzulehnen. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.02.2017)

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