Schulz gegen türkisches Todesstrafen-Referendum in Deutschland

Martin Schulz wird bei den Wahlen gegen Angela Merkel antreten.
Martin Schulz wird bei den Wahlen gegen Angela Merkel antreten.APA/AFP/dpa/HENNING KAISER
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Man dürfe in Deutschland nicht über ein Instrument abstimmen lassen, das den deutschen Werten und der Verfassung widerspreche, sagt der Kanzlerkandidat.

In Deutschland lebende Türken sollten nach Meinung des deutschen SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz nicht über die Wiedereinführung der Todesstrafe in ihrem Herkunftsland abstimmen können.

"Falls die türkische Regierung wirklich ein Referendum über die Einführung der Todesstrafe durchführen sollte, muss klar sein: Eine solche Abstimmung darf unter den in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken nicht stattfinden", sagte Schulz dem "Spiegel". "Wir können nicht in Deutschland über ein Instrument abstimmen lassen, das unseren Werten und unserer Verfassung widerspricht." Darin sei er sich mit dem deutschen Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) einig.

Gabriel hatte vor kurzem erst die rote Linie der deutschen Bundesregierung bekräftigt, nach der die - faktisch ohnehin auf Eis liegenden - EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei bei einer Wiedereinführung der Todesstrafe abgebrochen werden müssten.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte die Todesstrafe während seiner Zeit als Regierungschef 2004 abschaffen lassen. Nach dem Putschversuch vom vergangenen Jahr brachte er mehrfach ihre Wiedereinführung ins Spiel, hierzu regte er ein Referendum an.

Zuletzt konnten die in Deutschland lebenden, wahlberechtigten Türken über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei abstimmen. Die Mehrheit der Wähler stimmte für Erdogans Pläne.

Die deutsche Bundesregierung könnte einem Rechtsgutachten zufolge eine türkische Volksabstimmung in Deutschland unterbinden, wenn diese die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei zum Ziel hat. Das berichtet kürzlich die "Saarbrücker Zeitung" unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

(APA/dpa)

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