EU-Kommission droht Polen mit Entzug des Stimmrechtes

Vor dem Justizpalast in Warschau versammelten sich in der Nacht auf Mittwoch wieder zahlreiche Gegner der Regierungspläne.
Vor dem Justizpalast in Warschau versammelten sich in der Nacht auf Mittwoch wieder zahlreiche Gegner der Regierungspläne.REUTERS
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Wegen "Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit" durch eine geplante Justizreform in Polen droht die EU-Kommission mit einem neuen Vertragsverletzungsverfahren - sogar mit Konsequenzen nach Artikel 7.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen der "systematischen Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit" angekündigt. Eine Entscheidung sei zwar noch nicht gefallen, doch dürfte dies nächste Woche der Fall sein. Die "Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit hat sich deutlich verschärft" und: "Wir sind kurz davor, Artikel 7 auszulösen".

Artikel 7 sieht bei "schwerwiegender und anhaltender Verletzung" der im Vertrag verankerten Werte als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vor.

Der Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans betonte, die Unabhängigkeit des polnischen Justizwesens werde "deutlich untergraben". Angesichts der Verschärfung der Justizlage in Polen betonte Timmermans, dass "Macht der Rechtsstaatlichkeit unterliegen muss". Dies sei auch eine Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg.

Artikel 7

Zur Gefahr eines EU-Austritts Polens meinte der Vizepräsident der EU-Kommission: "Ich bin nicht Nostradamus, ich kann keine große Vorausschau anstellen. Aber ich glaube, dass die polnische Bevölkerung die Regierung auf keinen Fall unterstützt, wenn es darum geht, die EU zu verlassen."Mit Artikel 7 des EU-Vertrags soll sichergestellt werden, dass sich alle EU-Mitgliedstaaten an Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit halten. Er sieht bei "schwerwiegender und anhaltender Verletzung" der Werte als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vor.

Das Verfahren sieht vor, dass zunächst offiziell festgestellt wird, dass in Polen die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von EU-Werten besteht. Dafür wäre im Rat der Mitgliedstaaten eine Vier-Fünftel-Mehrheit erforderlich - das heißt 22 Länder müssten zustimmen.

In einem zweiten Schritt müssten die EU-Partner Polens dann sogar einstimmig feststellen, dass eine "schwerwiegende und anhaltende Verletzung" der Werte tatsächlich vorliegt. Erst danach könnte mit sogenannter qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, die Stimmrechte Polens in der EU auszusetzen. Die qualifizierte Mehrheit würde in diesem Fall die Zustimmung von mindestens 20 Staaten erfordern, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen müssen.

Jourova: "Errichtung einer Art Diktatur"

Auch für EU-Justizkommissarin Vera Jourova ist klar, was die konservative Regierung in Polen mit ihrer Justizreform plant. Die Pläne für die Besetzung des Verfassungsgerichtshofs durch die Regierung könnten auch finanzielle Konsequenzen für Polen haben: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass etwa deutsche oder schwedische Steuerzahler für die Errichtung einer Art von Diktatur in einem anderen EU-Land bezahlen wollen", so Jourova zur "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe). Es gehe dabei nicht um laufende Gelder, sondern erst um die Mittel der nächsten Förderperiode, die im Jahr 2021 beginnt.

Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer will der "schleichenden Verwandlung Polens in eine Diktatur" nicht zusehen. Es sei völlig klar, dass die EU "hier eine rote Linie ziehen muss". Der grüne deutsche EU-Mandatar Reinhard Bütikofer warf der polnischen Regierung vor, offen einen antidemokratischen Kurs zu fahren. Durch die direkte Kontrolle über die Gerichte wolle die Regierung erreichen, dass sie politische Gegner nach Belieben verfolgen lassen kann.

Wegen einer früheren Justizreform hatte die EU-Kommission bereits im Jänner vergangenen Jahres ein Verfahren wegen Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit gegen Polen eingeleitet. Mitte Mai hatte erstmals der EU-Ministerrat über die Lage des Rechtsstaates in Polen beraten. Im Gegensatz zu Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission ohne Zustimmung anderer Mitgliedsstaaten einleiten kann, braucht es für die Auslösung des Artikel 7 eine einstimmige Entscheidung.

Regierung ist einen Schritt weiter

In Polen selbst wurde die umstrittene Justizreform am Mittwochvormittag an den zuständigen Parlamentsausschuss zur Beratung weitergeleitet. Am Dienstagabend hatte die PiS zusammen mit ihren Verbündeten das Gesetz nach einer von Tumulten geprägten Sitzung in erster Lesung verabschiedet. Trotz des erbitterten Widerstands der Opposition wollte sie dann sofort die zweite und entscheidende Lesung ansetzen. Dem hatte sich Parlaments-Vizepräsident Joachim Brudzinski von der PiS widersetzt und die Debatte unterbrochen.

Auch Staatschef Andrzej Duda verlangte eine Überarbeitung des kürzlich verabschiedeten Gesetzes. In seiner jetzigen Form wirke es "wie ein politisches Diktat" bei der Richterbesetzung. Die Justiz dürfe nicht von einer politischen Partei instrumentalisiert werden. Duda drohte damit, auch die geplante Reform des Obersten Gerichts zu blockieren. Unterstützung bekam der Staatschef am Abend von tausenden Demonstranten. Duda, der ursprünglich auch aus dem rechten Regierungslager kommt, trug bisher die Projekte der PiS in der Regel mit.

Bei der Parlamentsdebatte zur Justizreform kam es indes zum Eklat: Der Chef der Regierungspartei PiS, Jaroslaw Kaczynski, warf der Opposition in drastischen Worten Verrat vor. Er stürmte außer der Reihe ans Rednerpult und nannte Oppositionspolitiker "Kanaillen" und "Verräter". Er reagierte mit seinem Wutausbruch auf Vorwürfe, er untergrabe die Gewaltenteilung und handle damit dem Willen seines verstorbenen Bruders, des Ex-Präsidenten Lech Kaczynski, zuwider. Kaczynski sagte: "Nehmt den Namen meines verstorbenen Bruders nicht in eure verräterischen Mäuler, ihr habt ihn zerstört und ermordet" - in Anspielung auf Gerüchte, der Flugzeugabsturz des Staatsoberhaupts 2010 bei Smolensk sei ein Anschlag gewesen.

(APA/AFP)

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