Knapp zwei Jahre Haft auf Bewährung für Schweizer Spion in Deutschland

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SpionageEva Maria Griese
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Das Urteil erfolgte nach einer Absprache zwischen dem Prozessbeteiligten im Gegenzug für ein Geständnis.

Der in Deutschland "tätige" Schweizer Spion Daniel M. ist von einem deutschen Gericht verurteilt worden: Auf der Grundlage eines Geständnisses ist der Schweizer Spion Daniel M. am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah den Vorwurf der geheimdienstlichen Agententätigkeit als erwiesen an und verfügte zudem, von dem 54-Jährigen 25.000 Euro einzuziehen.

Dem Urteil war eine Absprache zwischen den Prozessbeteiligten über eine Bewährungsstrafe im Gegenzug für ein Geständnis vorausgegangen. M. hatte gestanden, für den Schweizer Geheimdienst die persönlichen Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft zu haben, die am Ankauf sogenannter Steuer-CDs in der Schweiz beteiligt waren. Den Vorwurf, eine Quelle in der deutschen Finanzverwaltung platziert zu haben, konnte die Bundesanwaltschaft nicht nachweisen.

Steuerstreit zwischen Schweiz und Deutschland

M. gab zu, vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes insgesamt 13.000 Euro und 15.000 Franken für Spionage erhalten zu haben. Außerdem habe er insgesamt rund 70.000 Euro an den Inhaber einer Frankfurter Sicherheitsfirma weitergeleitet.

Die deutsche Bundesanwaltschaft forderte im Prozess eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldauflage von 40.000 Euro. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. 40.000 Euro wurden laut Verteidigung bei Gericht hinterlegt.

Hintergrund der Spionageaffäre ist der Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland. In den vergangenen Jahren hatten mehrere deutsche Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, immer wieder so genannte Steuer-CDs mit Datensätzen mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher gekauft. Das sorgte für Verstimmung zwischen Deutschland und der Schweiz (SDA).

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