Es ist ein Teilsieg für den US-Präsidenten: Der Supreme Court hebt die Einschränkungen gegen das gegen Muslime aus sechs Ländern gerichtete Dekret vorerst auf: Das rechtliche Tauziehen um die umstrittene Maßnahme geht weiter.
US-Präsident Donald Trump hat im juristischen Tauziehen um das von ihm angestrebte Einreiseverbot für Menschen aus sechs überwiegend muslimischen Ländern einen Erfolg erzielt. Der Oberste Gerichtshof entschied am Montag, dass Trumps umstrittener Bann vorerst in vollem Umfang in Kraft treten dürfe. Es hob damit zwei einstweilige Verfügungen auf, die von niederen Instanzen verhängt worden waren und die den Bann nur eingeschränkt zugelassen hatten.
Das Gericht verwies auf Verfahren an zwei Bundesberufungsgerichten, bei denen es um das Einreiseverbot geht. So lange deren Entscheidungen ausstünden, sollten die verhängten Einschränkungen für das Einreiseverbot ausgesetzt werden.
Manche Beobachter werteten die Entscheidung des Supreme Court aber als Signal, dass das Gericht die jüngste Version des Einreiseverbotes letztendlich billigen könnte. Lediglich zwei der neun Richter, die beiden liberalen Juristinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor, waren dagegen, dem Antrag der Regierung stattzugeben und die Anordnungen aufzuheben.
Einreiseverbot auch für Menschen aus Nordkorea
Von dem Einreiseverbot betroffen sind Menschen aus dem Iran, Tschad, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen. Trumps Regierung hatte argumentiert, diese Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern und Informationsaustausch nicht. Trump erklärte Ende September, er wolle mit der Maßnahme die Terrorbedrohung für die USA verringern.
Die Beschränkungen gelten auch für Menschen aus Nordkorea. Aus Venezuela sollen mehrere Regierungsmitglieder und ihre unmittelbaren Angehörigen nicht mehr in die USA reisen dürfen.
Die Maßnahme sollte am 18. Oktober in Kraft treten, war aber von Gerichten in Hawaii und Maryland in Teilen blockiert worden. Die Richter argumentierten, dass Menschen aus den betroffenen Ländern mit glaubhaften Beziehungen in die Vereinigten Staaten nicht von einer Einreise abgehalten werden dürften, darunter etwa Großeltern oder Enkel von in den USA lebenden Menschen. Die Gerichte nahmen damit Bezug auf eine andere Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu einer früheren Version von Trumps Einreiseverbot.
Weitere Anhörungen in Berufungsgerichten
Bei den jüngsten Visumsperren handelt es sich bereits um die dritte Maßnahme, die der Republikaner verhängt hatte. Schon bei den beiden anderen Verboten hatten Gerichte die Pläne des Präsidenten durchkreuzt. Das zweite Verbot trat letztendlich nur in abgespeckter Form in Kraft. In dem juristischen Gezerre um die jüngste Variante stehen als nächstes Anhörungen vor Berufungsgerichten in Richmond und San Francisco an.
(APA/dpa)