Stormy Daniels will Aussage Trumps vor Gericht erzwingen

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Der US-Präsident und sein Anwalt sollen zu der Schweigevereinbarung hinsichtlich Daniels' angeblicher Affäre mit Trump befragt werden.

Die US-Pornodarstellerin Stormy Daniels will eine Aussage von Präsident Donald Trump vor Gericht erzwingen. Ihr Anwalt reichte am Dienstagabend (Ortszeit) einen entsprechenden Antrag bei einem Gericht in Los Angeles ein. Trump und sein persönlicher Anwalt Michael Cohen sollen demnach zu der Schweigevereinbarung hinsichtlich Daniels' angeblicher Affäre mit Trump befragt werden.

Die Befragung von Trump und Cohen soll dem Antrag zufolge jeweils bis zu zwei Stunden dauern. Dies stelle "keine unzumutbare Belastung" für den Präsidenten dar, da seine Aussage nur eine "bescheidene" zeitliche Länge haben solle, argumentiert der Anwalt des Pornostars, Michael Avenatti.

Die Schauspielerin hatte die Stillhaltevereinbarung kurz vor der Präsidentschaftswahl im November 2016 unterzeichnet. Sie will nun erreichen, dass das Gericht die Vereinbarung für nichtig erklärt. Avenatti führt als Argument gegen deren Gültigkeit ins Feld, dass die Vereinbarung nicht von Trump selbst, sondern von Cohen unterzeichnet worden war.

Clifford will Schweigegeld zurückzahlen

Der Pornostar mit dem bürgerlichen Namen Stephanie Clifford erhebt den Vorwurf, unter massivem Druck zum Stillhalten gebracht worden zu sein. In einem TV-Interview berichtete sie am Sonntag sogar von Androhung physischer Gewalt durch einen unbekannten Mann. Mit dem Interview setzte sich Clifford bereits über die Schweigevereinbarung hinweg.

Clifford hatte nach eigener Schilderung im Jahr 2006 Sex mit Trump. Das Weiße Haus hat dies dementiert. Der Präsident selber hat sich mit Stellungnahmen zu Cliffords Vorwürfen und Schilderungen jedoch zurückgehalten.

Im Rahmen der Schweigevereinbarung hatte die Pornoschauspielerin und -regisseurin eine Zahlung von 130.000 Dollar (105.000 Euro) erhalten, die sie nun zurückzuzahlen bereit ist. Cohen gab die Zahlung im Februar zu, äußerte sich jedoch nicht zu deren Grund. Die Summe will er aus eigener Tasche bezahlt haben. Der Anwalt äußerte sich auch nicht dazu, ob Trump seinerzeit von der Zahlung wusste.

Stammte das Geld aus der Wahlkampfkasse?

Durch die Befragungen solle geklärt werden, ob Trump das Vorgehen seines Anwalts bei der Stillhaltevereinbarung genehmigt habe und ob er "persönlich an den Anstrengungen" beteiligt gewesen sei, Clifford zum Schweigen zu bringen, forderte Avenatti.

Er will auch klären lassen, ob die 130.000 Dollar tatsächlich von Cohen stammten oder möglicherweise vielmehr aus Trumps persönlichem Vermögen, dessen Wahlkampfkasse oder von den Trump-Unternehmen.

Die Frage ist deshalb besonders brisant, weil der Verdacht im Raum steht, es könnte es sich um eine Form der illegalen Wahlkampffinanzierung gehandelt haben. Die Aktivistenorganisation Common Cause hatte wegen der Zahlung im Jänner Beschwerden bei der Wahlaufsichtsbehörde FEC und dem Justizministerium eingereicht.

"Niemand steht über dem Gesetz"

In seinem Antrag führt Avenatti ins Feld, dass ein amtierender Präsident nach der gültigen Rechtsprechung keinen "besonderen Schutz vor einer Zivilklage" genieße, wenn es um sein Verhalten vor Amtsantritt geht. Er zitierte eine Entscheidung des Obersten Gerichts von 1997.

Der Supreme Court hatte darin die Klage der Ex-Beamtin Paula Jones gegen den damaligen Präsidenten Bill Clinton wegen angeblicher sexueller Belästigung in dessen Zeit als Gouverneur für zulässig erklärt.

Dasselbe höchstrichterliche Urteil hatte in der vergangenen Woche auch eine New Yorker Richterin zitiert, als sie eine Klage einer anderen Frau gegen Trump zuließ. Die Teilnehmerin von Trumps früherer TV-Show "The Apprentice", Summer Zervos, hat den Präsidenten wegen Diffamierung verklagt, weil er sexuelle Übergriffe gegen Frauen pauschal bestritten hat. Zervos wurde von Trump nach eigener Schilderung gegen ihren Willen geküsst und betatscht. "Niemand steht über dem Gesetz", sagte die Richterin unter Bezug auf das Urteil von 1997. Zervos' Verleumdungsklage kann damit weiter vorangehen.

(APA/AFP)

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