Ungarische Kamerafrau nach Tritten gegen Flüchtlinge freigesprochen

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Der Vorfall aus dem Jahr 2015 hatte weltweit für Empörung gesorgt. Nun hat der Oberste Gerichtshof die Tat neu qualifiziert. Und spricht von einem Bagatelldelikt.

Eine ungarische Kamerafrau, die 2015 mit Tritten gegen Flüchtlinge Empörung auslöste, ist in letzter Instanz freigesprochen worden. Der Oberste Gerichtshof Ungarns urteilte am Dienstag, das Verhalten der Journalistin sei zwar "moralisch falsch und illegal" gewesen. Es habe sich aber nicht um Vandalismus gehandelt, wie es die vorherigen Instanzen gesehen hatten.

Vielmehr habe sich Petra L. einer "Störung" schuldig gemacht, erklärte das Gericht. Dabei handle es sich um ein Bagatelldelikt, das inzwischen verjährt sei. Petra L. war im Jänner 2017 wegen Vandalismus zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Die Kamerafrau hatte im September 2015 nahe der Grenze zu Serbien unter anderem einem rennenden Flüchtling mit einem Kind auf dem Arm ein Bein gestellt. Beide stürzten daraufhin zu Boden. Auf anderen Aufnahmen ist zu sehen, wie die Frau einem fliehenden Mädchen einen Tritt versetzt. Die Bilder gingen um die Welt.

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Auf den Vorfall folgte die Entlassung

Die Vorfälle ereigneten sich, als hunderte Flüchtlinge nahe dem Ort Röszke eine Polizeiabsperrung durchbrachen. Die Kamerafrau, die für den Internet-Fernsehsender N1TV arbeitete, der der rechtsextremen ungarischen Partei Jobbik nahe steht, erklärte ihr Verhalten mit Panik angesichts der heranstürmenden Menschen. Nach dem Vorfall wurde sie entlassen.

Im September 2015 waren täglich tausende Flüchtlinge aus Serbien nach Ungarn gelangt. Eine Woche nach dem Vorfall in Röszke stellten ungarische Soldaten einen 175 Kilometer langen Grenzzaun fertig.

(APA/red.)

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