Globalisierungskritiker Attac nicht mehr gemeinnützig

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FILES-GERMANY-JUSTICE-TAXES-ATTACAPA/AFP/dpa/ANDREAS ARNOLD
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Der Bundesfinanzhof hat im jahrelangen Rechtsstreit der NGO die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Attac-Spender können als Folge des Urteils ihre Spende nicht mehr bei der Steuer absetzen.

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der globalisierungskritischen Organisation Attac durch den deutschen Bundesfinanzhof hat zahlreiche Nichtregierungsorganisationen in Deutschland in Aufruhr versetzt. Auch Politiker von SPD, Grünen und Linken kritisierten das am Dienstag in München verkündete Urteil. Die SPD will die Forderung nach einer Überarbeitung der Abgabenordnung aufgreifen. Der Bundesfinanzhof begründete sein Urteil damit, dass Attac versuche, politische Meinung zu beeinflussen, was nicht zur politischen Bildung beitrage.

Das höchste deutsche Finanzgericht entschied einen jahrelangen Rechtsstreit und verwarf damit eine Entscheidung des hessischen Finanzgerichts, das Attac als gemeinnützig eingestuft hatte. Allerdings muss sich dieses Gericht nun erneut mit dem Fall befassen. Ein Verlust der Gemeinnützigkeit führt vor allem dazu, dass keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt werden dürfen und Spender als Folge ihre Spende nicht mehr bei der Steuer absetzen können.

Poltische Bildungsarbeit nicht gemeinnützig

Insbesondere stieß sich der Bundesfinanzhof daran, dass Attac in seinen Kampagnen etwa gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21, gegen Steuerflucht oder für ein bedingungsloses Grundeinkommen die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen beeinflussen wollte. Dies sei nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig, weil politische Bildungsarbeit ein Handeln in geistiger Offenheit voraussetze.

Die als Dachverband von 80 Vereinen und Stiftungen auftretende deutsche Allianz Rechtssicherheit forderte den Gesetzgeber auf, "schnellstmöglich" in die Abgabenordnung zu schreiben, welche Zwecke er für förderwürdig hält. Auch Attac und das Bündnis Campact forderten eine Änderung der Abgabenordnung, um die Gemeinnützigkeit für Gruppen wie Attac zu erhalten.

Kritik von den Linken

Die SPD-Bundestagsfraktion erklärte durch ihren finanzpolitischen Sprecher Lothar Binding, dass die Münchner Entscheidung nicht zu einer Beschneidung der politischen Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen führen dürfe. "Gemeinnützige Organisationen müssen politisch aktiv sein können - anders ist eine Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke nicht effektiv möglich."

Linken-Chef Bernd Riexinger erklärte, die Entscheidung sei "ein Angriff auf das demokratische Grundverständnis in Deutschland". Forderungen von Attac etwa nach einer Finanztransaktionssteuer oder einer Vermögensabgabe seien im Sinne des Allgemeinwohls. "Folgt man der Argumentation des Bundesfinanzhofes müsste jedem Kaninchenzüchterverein die Gemeinnützigkeit aberkannt werden."

Der zu den Mitbegründern von Attac gehörende Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold bezeichnete die Entscheidung als "schwarzen Tag für die Demokratie". Das Urteil bedeute für viele gemeinnützige Vereine Unsicherheit und finanzielle Risiken.

(APA/AFP)

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