Deutsche Haftbefehle gegen 21 in Syrien gefangene IS-Angehörige

Lager für Verwandte von IS-Kämpfern in Syrien
Lager für Verwandte von IS-Kämpfern in SyrienAPA/AFP/GIUSEPPE CACACE
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Als Teilnahme an Kampfhandlungen können dem Vernehmen nach auch nicht-bewaffnete Handlungen zur Unterstützung gewertet werden. Berlin tritt bei Rücknahme von IS-Aktivisten aber auf die Bremse.

Von den 66 mutmaßlichen IS-Angehörigen aus Deutschland, die sich in Gefangenschaft in Syrien befinden, müssten 21 nach einer möglichen Rückkehr direkt ins Gefängnis: Wie am Mittwoch aus dem deutschen Innenministerium bekannt wurde, liegen gegen 21 der von den Syrischen Demokratischen Kräften (SDF) gefangenen mutmaßlichen Angehörigen der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) bereits Haftbefehle in Deutschland vor. 19 würden als "islamistische Gefährder" eingestuft, hieß es weiter.

Gegen sieben Gefährder liegt kein Haftbefehl vor. Sie würden im Fall einer Rückkehr somit in Freiheit bleiben und müssten fortan überwacht werden.

Der Nachweis, dass sich ein Deutscher oder ein Ausländer, der in Deutschland ansässig war, in Syrien oder im Irak an Kampfhandlungen der Terrormiliz beteiligt hat, kann nach Einschätzung der deutschen Sicherheitsbehörden indes nicht immer gerichtsfest erbracht werden. Auch das könnte ein Grund sein, weshalb Berlin in der Frage der Rückübernahme mutmaßlicher IS-Kämpfer und ihrer Familien eher auf die Bremse tritt.

Als Teilnahme an Kampfhandlungen können dem Vernehmen nach auch nicht-bewaffnete Unterstützungshandlungen zugunsten der Terrormiliz gewertet werden; das könnte Angehörige von Kämpfern betreffen, die nach ihrer Gefangennahme erklärt hatten, sie seien lediglich als Fahrer, Dolmetscher, Koch etc. tätig gewesen.

(AFP)

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