Asylbetrug mit falscher Vaterschaft

Archivbild. Schwangere Frauen erschleichen sich in Deutschland durch die Hilfe von deutschen Scheinväter die Staatsbürgerschaft.
Archivbild. Schwangere Frauen erschleichen sich in Deutschland durch die Hilfe von deutschen Scheinväter die Staatsbürgerschaft.APA/AFP/JASON CONNOLLY
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Schwangere Frauen zahlen bis zu 5000 Euro an deutsche Männer, um ein Bleiberecht zu erhalten. Alleine in Berlin solle es bis zu 700 Scheinväter geben.

Berlin. In Deutschland gibt es nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden ein groß angelegtes System zum Betrug bei Asylanträgen: Dabei beantragen Frauen – etwa aus Vietnam, Afrika und Osteuropa – während einer Schwangerschaft Asyl in Deutschland. Damit sie ein Bleiberecht bekommen, erkennen deutsche Männer die Vaterschaft zum Schein an. Die Kinder erhalten in diesen Fällen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, die Mütter ein Bleiberecht. Das ergaben Recherchen des „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ (rbb).

Bis zu 5000 Euro streichen die Scheinväter sowie Rechtsanwälte und Notare ein. Der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, sagte, einige Scheinväter hätten mehr als zehn Vaterschaften anerkannt. Allein in Berlin soll es bis zu 700 solcher Fälle geben. In ganz Deutschland dürfte die Dunkelziffer weit höher liegen.

Die Mütter, die meist mit einem Touristenvisum einreisen, erhalten im weiteren Verlauf indes keine Unterhaltszahlungen seitens der angeblichen Väter – diese sind meist Hartz-IV-Empfänger.
Das Geschäft mit der Vaterschaftsanerkennung soll durch unglaubwürdige Vaterschaften aufgefallen sein: So hatte etwa ein Mann, der in den sozialen Netzwerken mit rechtsradikaler Gesinnung auffiel und mit der NPD sympathisierte, die Vaterschaft für ein vietnamesisches Kind anerkannt.

Neues Gesetz verabschiedet

Bisher konnte eine solche Vaterschaft selbst im Verdachtsfall nicht angefochten werden. Zu groß war dem Bundesverfassungsgericht zufolge die Gefahr, dass das Kind staatenlos würde. Außerdem gilt: Wer eine Vaterschaft anerkennt, ist rechtlich der Vater – egal, ob das auch biologisch zutrifft. Doch jetzt könnte den kriminellen Machenschaften ein Riegel vorgeschoben werden: Ausländerbehörden sollen künftig bei einem Missbrauchsverdacht aktiv werden können. Ein entsprechendes Gesetzespaket haben Bundesrat und Bundestag verabschiedet. (ag)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.06.2017)

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